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Frage von Felix H. •

Frage an Lothar Mark von Felix H. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Mark,

in Ihrem
treffen Sie folgende Feststellung:

(…)
Auch heute noch ist diese Regelung für einen Teil der über 500.000 aus der Türkei und ca. 280.000 aus den Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawien sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer in Deutschland von Bedeutung,
(…)

Daraus ist zu entnehmen, dass über 500.000 Türken in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Da stellt sich natürlich die Frage: „Von was leben denn die restlichen über 2,5 Millionen Türken in unserem Land?“

Für Ihre Antwort bedanke ich mich im Voraus und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Felix Henni

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Henni,

vielen Dank für Ihre Mail vom 16. Mai 2008, in der Sie einen Ausschnitt aus meiner Antwort an Herrn Fath zitieren und eine Nachfrage stellen. Es ging in jener Korrespondenz darum, dass in der Türkei wohnhafte Familienangehörige von in Deutschland sozialversicherungspflichtig Beschäftigten bei diesen in der deutschen Krankenversicherung mitversichert sind.

Zunächst möchte ich richtig stellen, dass in Deutschland insgesamt nur ungefähr 2,5 Millionen Menschen türkischer Herkunft leben und nicht über drei Millionen, wovon Sie offenbar ausgehen. Von diesen 2,5 Millionen sind zur Zeit über 500 000 Beschäftigte sozialversicherungspflichtig. Laut Definition des Statistischen Bundesamtes sind sozialversicherungspflichtig Beschäftigte „alle Arbeitnehmer einschließlich der Auszubildenden, die kranken-, renten-, pflegeversicherungspflichtig und/oder beitragspflichtig sind oder für die von den Arbeitgebern Beitragsanteile zu entrichten sind“.

Zu Ihrer Frage, wovon die restlichen knapp zwei Millionen Türken in Deutschland leben, die nicht sozialversicherungspflichtig sind, ist festzustellen, dass Familienangehörige nicht unter die Definition sozialversicherungspflichtig Beschäftigter fallen und dass für Selbständige nur in wenigen Fällen Versicherungspflicht besteht.

In Zahlen ausgedrückt heißt dies, dass unter den 2,5 Millionen Menschen türkischer Herkunft knapp 1,3 Millionen Nichterwerbspersonen sind, Nichterwerbspersonen sind Personen im Alter unter 15 und über 65 Jahre und 15- bis 65-Jährige, die dem Arbeitsmarkt etwa aufgrund einer Behinderung oder Krankheit nicht zur Verfügung stehen. Das heißt, nur die übrigen 1,2 Millionen sind Erwerbspersonen, von denen circa 500 000 sozialversicherungspflichtig beschäftigt, rund 70 000 selbständig und 200 000 arbeitslos sind. Ich gehe davon aus, dass die registrierten Arbeitslosen eine soziale Unterstützung bekommen. Familienangehörige im erwerbsfähigen Alter würden unter die verbleibenden 430.000 fallen.

Ich hoffe, Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Lothar Mark