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Frage von Philipp M. •

Frage an Lothar Mark von Philipp M. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Mark

Bei den ständigen Diskussionen über Arbeitsmarktreformen wird eine Gruppe von Arbeitnehmer noch nicht einmal erwähnt. Viele Rentenbezieher, die genaue Zahl ist mir nicht bekannt aber sicherlich nicht verschwindend gering, sind noch auf dem Arbeitsmarkt aktiv. In der Regel werden sie auf dem Dienstleistungssektor auf Minijobbasis entlohnt. Ich behaupte mal, dass die Zahl der arbeitssuchenden Rentner aus verschiedenen Gründen weiterhin steigen wird. Wer mit 60 oder 62 in die Rente gekegelt wird hat in der Regel eine nicht allzu üppige Rente. Hat ein solcher "Frührentner" das Glück, dass er noch körperlich und geistig fit ist hat er verständlicherweise den Wunsch noch auf dem Arbeitsmarkt fündig zu werden. Für mich ist es schon verständlich, dass dieses Thema kein Abgeordneter gerne an die Öffentlichkeit bringt, aber dass diese Problematik parteienübergreifend einfach totgeschwiegen wird bringt keinen der arbeitssuchenden Rentner weiter. Meine Frage an Sie: Bei der momentan von der SPD geführten Diskussion über Steuerleichterungen für Geringverdiener, Mindestlohn usw. ist dabei auch an die von mir angesprochenen Personengruppe gedacht?

Ich möchte mich im voraus für Ihre Antwort bedanken

Mit freundlichen Grüssen

Philipp Maaß

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Maaß,

vielen Dank für Ihr Schreiben, in dem Sie sich nach den Zuverdienstmöglichkeiten von Rentnern erkundigen.

Folgendes ist hierzu zu sagen: nach Vollendung des 65. Lebensjahres dürfen Rentner unbeschränkt hinzuverdienen. Die steuerfreie Zuverdienstgrenze bis zu einem Alter von 65 Jahren liegt bei 350 EURO im Monat. Dies gilt für den Fall, dass Sie Vollrente beziehen. Sie haben demgegenüber auch die Möglichkeit, Teilrente zu beziehen. Die Hinzuverdienstmöglichkeit ist hier deutlich höher als beim Bezug einer Altersvollrente. Die Höhe der jeweiligen Teilrente errechnet sich aus der Ihnen zustehenden Altersvollrente und richtet sich damit in erster Linie nach Ihrem Arbeitsentgelt und der Zahl der Versicherungsjahre. Je nach Wahl beträgt die Teilrente ein Drittel, die Hälfte oder zwei Drittel der jeweiligen Vollrente. Ihre Zuverdienstmöglichkeit wird individuell ermittelt. Es gilt folgende Faustregel: Bei der 1/3-Teilrente müssen Sie Ihre Einkünfte lediglich um etwa 20 Prozent, bei l/2-Teilrente um rund 40 Prozent und bei 2/3-Teilrente um etwa 60 Prozent der Vollerwerbseinkünfte einschränken.

Selbstverständlich gibt es viele Menschen, die im Alter von 60 oder 62 noch nicht in Rente und stattdessen noch Vollzeit arbeiten gehen möchten. Tatsächlich ist das Bild vom 62-jährigen Greis sehr unzeitgemäß. Sehr viele Menschen mit 60 oder 62 Jahren sind körperlich und geistig topfit. Gleichwohl wird ohne das Können, die Beteiligung und die Teilhabe Älterer am Arbeitsleben unser Land nicht vorankommen. Leider ist die Arbeitsmarktsituation für die Personengruppe der älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angespannt. Ziel meiner Partei ist es daher, zu erreichen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht mehr so oft und so früh aufgrund Ihres Alters ihren Arbeitsplatz verlieren, und dass arbeitslose Ältere eine bessere Chance zur Rückkehr in die Berufstätigkeit erhalten.

Im Rahmen der derzeitigen Diskussion um Mindestlöhne, die Sie in Ihrem Schreiben ansprechen, setzt sich die SPD für Mindestlöhne als branchenspezifische Lösungen ein. Innerhalb von Branchen sehen wir keine Einführung bzw. Staffelung von Mindestlöhnen in Abhängigkeit vom Alter vor.

Speziell für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hat die SPD demgegenüber ein Kombilohn- Modell entwickelt. Der Kombilohn ist Teil der „Initiative 50 Plus“ und hat die Funktion, die finanziellen Einbußen älterer ArbeitnehmerInnen, die die Möglichkeit zur Aufnahme einer im Vergleich zur vorherigen Tätigkeit schlechter bezahlten Beschäftigung haben, abzumildern. Elemente des Kombilohns sind die Entgeltsicherung für Ältere sowie Eingliederungszuschüsse.

Leider haben ältere Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen es nicht leicht, ihren Arbeitsplatz zu behalten oder einen neuen Arbeitsplatz zu finden. Gute Arbeitsmarktbedingungen sind daher Voraussetzungen für längeres Arbeiten. Neben der „Initiative 50plus“ setzt die SPD daher unter dem Dach "Generationen Arbeit" auch bestehende Programme weiter fort. Das Bundesprogramm "Perspektive 50plus - Beschäftigungspakte für Ältere in den Regionen" fördert lokale Projekte, die älteren Arbeitsuchenden wieder eine Perspektive auf dem Arbeitsmarkt eröffnen. Die "Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA)" bietet Hilfen für die unternehmerische Praxis. Betriebe werden unterstützt, schon frühzeitig die Arbeitsbedingungen für mehr Beschäftigung Älterer zu schaffen. Hierbei geht es u.a. um Netzwerke von best practice, d. h. voneinander Lernen. Dabei werden Beschäftigungspakte für Ältere in den Regionen unterstützt.

Sehr geehrter Herr Maaß, Sie sehen, die Bundesregierung reagiert hier wie auch an anderer Stelle auf die verbesserte gesundheitliche Situation älterer Menschen und die Tatsache, dass bedauerlicherweise rund die Hälfte der Betriebe in Deutschland keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über 50 Jahre mehr beschäftigt. Wir arbeiten darauf hin, dass sich in den Betrieben ein Mentalitätswechsel vollzieht. Ältere gehören nicht zum alten Eisen. Sie haben großes Potenzial, von dem die Unternehmen profitieren.

Mit freundlichen Grüßen

Lothar Mark