Frage von Axel S. •

Warum ist es auf der selben Landstraße L170 in 2 verschiedenen Orten nicht möglich, die gleichen Gesetze umzusetzen und den Bürgern Lärm zu ersparen und somit letztendlich Ihre Gesundheit zu fördern?

Hintergrund Artikel in der MZ vom 8/9 August auf Seite 16.

In Der Gemeinde Schkopau ist es in Lochau möglich eine Temporeduzierung auf 30 km/h durchzusetzen (Landesstraße L 170 und ein Ort weiter in Rassnitz auch L 170 wird dies den Bürgern verwehrt mit der Begründung das eine Reduzierung auf Tempo 30 keine hörbare Veränderung ergeben würde, was eine Lärmberechnung ergeben hätte, obwohl selbst u.a. die Deutsche Umwelt Hilfe genau anzeigt, was eine Reduzierung bedeuten würde. Link dazu https://www.duh.de/fileadmin/user_upload/download/Projektinformation/Verkehr/Tempo_30/Infografik_Tempo-30.pdf

Somit soll es lt. Behörde keinen Grund für lärmmindernde Maßnahmen geben. Man hat auch den 1. Antrag abgelehnt und den 2. mit verweis auf das Ergebnis des ersten. Unbekannt ist, nach welcher Richtlinie die Behörde beim 1. & 2. Antrag gehandelt hat, welche sich mittlerweile geändert haben könnten & wieso weder einer Reduzierung Nachts noch einem LKW Durchfahrtsverbot 2200-0600 möglich erscheint.

Antwort ausstehend von Leon Lenny Elias Eisfelder-Mylius BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN
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