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Lena Strothmann
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Frage von Andreas W. •

Frage an Lena Strothmann von Andreas W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Strothmann,

in der Debatte des Bundestages über die verdachtsfreie Aufzeichnung des Surfverhaltens von Internetusern hat die FDP-Abgeordnete Frau Piltz ganz richtig folgenden Argumente vorgetragen:

"Weil bei so viel Schnüffelei auch einmal etwas Privates dabei sein könnte, sollen „Erkenntnisse aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung“ im Zweifel entweder gelöscht werden oder – das, Herr Staatssekretär, ist wirklich einmalig – „unverzüglich dem Bundesministerium des Innern“ vorgelegt werden. (Hartfrid Wolff [Rems-Murr] [FDP]: Der Treuhänder der Daten!)

Zu Risiken und Nebenwirkungen der Telekommunikation für die Menschen fragen Sie bitte Ihr freundliches BMI! Ich glaube, so hat sich das Bundesverfassungsgericht das wirklich nicht vorgestellt.
(Beifall bei der FDP)

Da steht nichts von einer unabhängigen richterlichen Kontrolle. Da steht nichts davon, dass Eingriffe in den Kernbereich erst einmal zu unterbleiben haben, so wie es uns das Bundesverfassungsgericht auf den Weg gegeben hat. Erst einmal wird automatisch aufgezeichnet. Wie aus der Antwort auf unsere Kleine Anfrage spricht daraus: Die Bundesregierung hält den Kernbereichsschutz offensichtlich nur für ein Beweisverwertungsverbot."

Wie stehen Sie zu dem Gesetzesentwurf? Natürlich ist eine Sicherheit beim Austausch von Daten via Internet sehr wichtig. Aber geschieht hier nicht ein starker Eingriff in die Persönlichkeitsrechte, wenn das Vorhaben einer Vorratsdatenspeicherung so ausgeweitet wird?

Viele Grüße aus der Bielewelt,
Andreas Wetzig

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Antwort ausstehend von Lena Strothmann
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