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Frage von Frank C. •

Frage an Laurenz Meyer von Frank C. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Meyer,

Sie haben hier geschrieben: "Stromkosten werden hierbei über das Arbeitslosengeld II ausgeglichen."
Leider stimmt das so nicht! Im ALG II-Regelsatz von 351,- Euro sind lediglich ca. 20,- Euro für Stromkosten vorgesehen. Wenn man einen höheren Abschlag zahlen muss, so fehlt das Geld an anderer Stelle, zum Beispiel bei den Lebensmittel.

Sowohl ALG II-Empfänger als auch Empfänger von Grundsicherung nach SGB XII (Erwerbsunfähige, Rentner mit geringer Rente, Behinderte) bekommen keine Stromkosten in tatsächlicher Höhe erstattet!
Auch Warmwasserkosten müssen vom Regelsatz bestritten werden.
Lediglich "angemessene" Heizkosten werden als Kosten der Unterkunft übernommen.

Somit sind Empfänger von ALG II besonders von Strompreiserhöhungen betroffen.

Warum behaupten dann aber Politiker immer wieder (wie zuletzt auch Frau Merkel im FAZ-Interview), dass ALG II-Empfänger von Strompreiserhöhungen nicht betroffen sind, obwohl das nach aktueller Gesetzgebung nicht stimmt?

Mit freundlichen Grüßen
Frank Cordes

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Cordes,

vielen Dank für Ihre Email, mit der Sie sich über abgeordnetenwatch an mich wenden.

Mit Ihrer Frage und auch Kritik beziehen Sie sich auf die aktuelle Diskussion über die Strompreiserhöhungen und die Erstattung für ALG II Empfänger.

Seit Inkrafttreten des neuen Rechts am 1. Januar 2005 wird nahezu der gesamte Bedarf des notwendigen Lebensunterhalts außerhalb von Einrichtungen nach Regelsätzen erbracht. Der Regelsatz umfasst die Leistungen insbesondere für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat und persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens. Die nicht vom Regelsatz erfassten Leistungen sind abschließend im Gesetz geregelt (z. B. Kosten für Unterkunft, Heizung). Auch die von Ihnen erwähnten Stromkosten werden über das Arbeitslosengeld II ausgeglichen. Eine extra Übernahme wie bei Miete und anderen Mietnebenkosten ist nicht vorgesehen.

Da das Arbeitslosengeld II das Existensminimum gewährleisten soll, wird der Regelsatz in regelmäßigen Abständen überprüft. Besteht infolge der Preisentwicklung Änderungsbedarf, so müsste der Regelsatz entsprechend angepasst werden.

Weiterhin halte ich es für außerordentlich wichtig, alle Verbraucher mit einzubeziehen. Wir sollten die Gruppe der Menschen stärker unterstützen, die kein ALG II erhalten, die kein BAföG bekommen, die kein Wohngeld erhalten, deren Kosten der Unterkunft nicht übernommen werden, die vielmehr mit täglicher Arbeit das Einkommen für ihre Kinder, ihre Familie und sich selbst erwirtschaften.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist, ob es überhaupt möglich wäre, Stromkonzernen dazu zu zwingen, Sozialtarife anzubieten, die dann Arbeitslosengeld II Empfänger zu Gute kommen.

Mit freundlichen Grüßen

Laurenz Meyer