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Frage von Siegfried S. •

Frage an Lars Lindemann von Siegfried S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Lindemann !

Der Bundesrat hat am 4. Juni 2010 einen Entwurf für eine Verordnung beschlossen, mit der die sogenannte "Hooligan-Datei", die seit Jahren ohne rechtliche Grundlage vom BKA geführt wurde, nunmehr - nachträglich - auf eine wenn auch wackelige rechtliche Grundlage gestellt werden soll. Siehe Artikel bei Heise: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundesrat-segnet-Rechtsgrundlage-fuer-Hooligan-Datei-ab-1015946.html

Eine Beratung der neuen Rechtsverordnung auch im Bundestag hielt das Innenministerium nicht für nötig. Der Bundesrat wurde gebeten, die Verordnung im Eilverfahren zu behandeln, da wohl plötzlich und unerwartet eine Fußball-Weltmeisterschaft ansteht, von der man nicht seit Jahren wußte.

Haben Sie als Bundestagsabgeordneter von diesem Vorgang Kenntnis gehabt ?

Können Sie die Kritik, die u.A. Udo Vetter daran übt ( http://www.lawblog.de/index.php/archives/2010/06/06/eine-schublade-fur-jeden-von-uns/ ) , nachvollziehen ?

Finden Sie nicht auch, daß das, was das Innenministerium da ausgespuckt hat, weit über das Ziel hinausschießt und somit - wieder einmal - zeigt, daß das BKA zu einer Staatspolizei ausgebaut werden soll (was es m.M.n. weder sein soll noch sein darf) ?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Schlosser,

die FDP-Bundestagsfraktion hatte bereits in der vergangenen Legislaturperiode betont, dass eine verfassungsrechtlich zweifelsfreie Rechtsgrundlage für die Datei notwendig ist.
Im Koalitionsvertrag ist darüber hinaus vereinbart, "die bestehenden Sicherheitsdateien [...] unter tatsächlichen und rechtlichen Aspekten [zu] evaluieren". Hierzu zählt für die FDP-Fraktion auch die Datei "Gewalttäter Sport".
Es ist zwar grundsätzlich richtig, dass eine verfassungsmäßige Rechtsgrundlage geschaffen wurde, wie die FDP-Fraktion dies stets gefordert hatte, aber der Bundestag an Verordnungen nicht beteiligt ist und daher die FDP-Fraktion an den Beratungen und der Erstellung der Verordnung nicht integriert war.
Die FDP hält daran fest, dass die Vorgabe des Koalitionsvertrags umgesetzt wird und alle Verbunddateien auf ihre Notwendigkeit und Erforderlichkeit, sowie Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne, evaluiert werden und bei der konkreten Ausgestaltung der Dateien der Grundsatz der Datensparsamkeit strikt berücksichtigt wird.
Bitte beachten Sie aber, dass eine Hooligan-Datei nur ein kleiner Bestandteil eines abgestimmten Präventionskonzepts gegen Gewalt bei Sportereignissen sein kann. Es ist notwendig, eine frühzeitig ansetzende Vermeidung von Gewalt zu fördern, die gesamtgesellschaftlich schon in den Schulen und den Sportvereinen beginnen muss. Weiterhin ist darauf hinzuweisen, dass die vom DFB aufgestellten Richtlinien zur Prävention gegen Gewalt und zur Ausübung des Hausrechts der Vereine, um ggf. schon als Gewalttäter auffällig gewordene Personen von der Teilnahme an Spielen auszuschließen, ein weiterer zentraler Baustein sind.
Schließlich ist es ein Anliegen der FDP-Fraktion schon in der vergangenen Legislaturperiode gewesen, dass die polizeiliche Präventionsarbeit bei der Fanbegleitung zu und von Spielen effizienter gestaltet werden muss, um Reibungsverluste zu vermeiden und auffällige Personen frühzeitig zu erkennen.
Weitere Informationen unter http://www.bundestag.de Drucksache ( 16/11752).
Bei noch ungeklärten Fragen wenden Sie sich bitte an die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion.

Beste Grüße
Lars Lindemann, MdB