
(...) Das bedeutet, dass die bestehende strikte Zweckbindung für Mautdaten unverändert bestehen bleibt und es wird auch weiterhin kein Zugriff, beispielsweise durch Sicherheitsbehörden, auf diesen Daten geben. Lediglich in vollständiger und wirksamer anonymisierter Form sollen die Daten – in Abstimmung mit den Datenschutzbehörden - aber genutzt werden dürfen, um neue Konzepte der Verkehrslenkung und –steuerung zu entwickeln und so auch neue Geschäftsmodelle zu ermöglichen. (...)