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Lars Düsterhöft
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Frage von Laurence-Finn W. •

Geplante Abschaffung der Haltefrist nach § 23 EStG - Zusatz: Meine Frage bezog sich jedoch auf Ihre persönliche politische Einschätzung. Wie stehen Sie zur möglichen Abschaffung der einjährigen Haltefrist für private Kryptowerte?

Sehr geehrter Herr Düsterhöft,

vielen Dank für Ihre Antwort. Mir ist bewusst, dass Sie als Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses nicht über Bundesgesetze abstimmen.

Meine Frage bezog sich jedoch auf Ihre persönliche politische Einschätzung. Wie stehen Sie zur möglichen Abschaffung der einjährigen Haltefrist für private Kryptowerte? Würden Sie eine solche Änderung befürworten oder ablehnen?

Zudem sind Sie Mitglied der SPD und können Positionen innerhalb Ihrer Partei einbringen oder an Bundestagsabgeordnete weitergeben. Daher möchte ich Sie bitten, die Bedenken vieler Bürger zu diesem Vorhaben an die zuständigen Stellen weiterzuleiten und sich – sofern Sie die Kritik teilen – für den Erhalt der Haltefrist einzusetzen.

Über eine kurze Rückmeldung zu Ihrer persönlichen Haltung würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr W.,

Ich möchte dabei ehrlich sein: Steuerrecht, weder im Bereich von Kryptowährungen noch allgemein, gehört nicht zu meinen fachlichen Schwerpunkten. Deshalb möchte ich keine Position vertreten, ohne mich ausreichend mit den Details beschäftigt zu haben.

So wie ich die Diskussion derzeit verstehe, geht es im Kern um die Frage der Steuergerechtigkeit. Wer mit Aktien oder anderen Kapitalanlagen Gewinne erzielt, muss diese grundsätzlich versteuern. Deshalb kann man durchaus argumentieren, dass dies auch für Gewinne aus Kryptowährungen gelten sollte und dass hier möglichst vergleichbare Regeln gelten sollten.

Gleichzeitig halte ich es für wichtig, dass Steuerrecht verlässlich ist. Wenn Menschen ihre Investitionsentscheidungen auf Grundlage der geltenden Rechtslage getroffen haben, sollte der Gesetzgeber das berücksichtigen und Vertrauen in bestehende Regeln nicht leichtfertig enttäuschen.

Unabhängig hiervon werde ich als Mitglied des Abgeordnetenhauses von Berlin nicht gefragt und werde auch nicht so oder so entscheiden. Diese Entscheidung liegt allein auf der Bundesebene.

Mit freundlichen Grüßen

Lars Düsterhöft

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