Geplante Abschaffung der Haltefrist nach § 23 EStG – Bitte um Ihre Position
Sehr geehrter Herr Düsterhöft,
als Bürger/in Ihres Wahlkreises bitte ich Sie, einer möglichen Abschaffung der einjährigen Haltefrist für Kryptowerte (§ 23 EStG) nicht zuzustimmen.
Seit 2013 behandelt die Bundesregierung Bitcoin als privates Wirtschaftsgut mit einjähriger Haltefrist; das Bundesfinanzministerium bestätigte dies 2022. Millionen Bürger haben ihre Vermögensplanung auf dieser Grundlage aufgebaut. Eine Änderung würde den Vertrauensschutz und die Verlässlichkeit des Steuerrechts erheblich beeinträchtigen.
Zudem bestehen verfassungsrechtliche Bedenken: Bitcoin ist wie Gold ein privates Wirtschaftsgut. Eine steuerliche Sonderbehandlung gegenüber Gold oder anderen Wirtschaftsgütern wäre mit Art. 3 Abs. 1 GG schwer vereinbar.
Die Abschaffung träfe vor allem private, langfristig orientierte Anleger und würde den Standort Deutschland schwächen.
Ich bitte Sie daher, sich für den Erhalt der Haltefrist einzusetzen. Über eine kurze Rückmeldung zu Ihrer Position würde ich mich freue
Sehr geehrter Herr W.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Allerdings kann ich diese als Mitglied des Abgeordnetenhaus von Berlin nicht beantworten. Wenn, dann wird dies im Deutschen Bundestag diskutiert. Als Landtagsabgeordneter werde ich hierzu auch keine Entscheidung treffen können.
Es tut mir leid, dass ich Ihnen nicht weiterhelfen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Lars Düsterhöft

