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Klaus Wirthwein
FREIE WÄHLER
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Frage von Gülfidan K. •

Frage an Klaus Wirthwein von Gülfidan K. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Wirthwein,

Die Kindertagespflege ist, mit ca. 150.000 Betreuungsplätzen, ein wichtiger Bestandteil der Kinderbetreuung in Deutschland. Fast 45.000 Kindertagespflegepersonen ermöglichen diese Art der Betreuung und retten derzeit so manche Kommune vor einer Klagewelle.

Laut aktueller Studien steigt die Qualifikation der Kindertagespflegepersonen stetig und die Anzahl der betreuten Kinder nimmt zu, was darauf schließen lässt, dass die Kindertagespflegepersonen diesen Beruf hauptberuflich ausüben und auch davon leben wollen.

Im SGB VIII § 23 steht leider immer noch, dass eine Kindertagespflegeperson eine Anerkennung für ihre Förderleistung bekommen muss, was von unterschiedlichen Gerichten so ausgelegt wird, dass gar keine richtige Bezahlung nötig ist.

So ist es 2017 in Deutschland möglich, dass selbstständige Kindertagespflegepersonen oft 50 Stunden pro Woche arbeiten und Betreuungsplätze für Kinder bieten, sie aber vom Jugendhilfeträger nicht ausreichend bezahlt werden.

Ein Leben vom Beruf der Tagesmutter oder dem Tagesvater ist vielerorts nicht möglich.

Wie wollen Sie die Kinderbetreuung, insbesondere die Kindertagespflege fördern?

Wie kann aus Sicht Ihrer Partei die Wahlfreiheit für Eltern (§ 5 Abs. 1 SGB VIII) zwischen den Angeboten von Kita und Kindertagespflege gestärkt werden, insbesondere für die Betreuung von Kindern über drei Jahren?

Welche Möglichkeiten sieht Ihre Partei, die sog. „Anerkennung der Förderungsleistung“, also die Vergütung der Kindertagespflegepersonen, bundesweit so anzuheben, dass sie leistungsgerecht und auskömmlich ist?

Was sagen Sie zum Modell der leistungsgerechten Bezahlung vom Bundesverband für Kindertagespflege?
Ist das eine Möglichkeit die Kindertagespflegepersonen fair zu bezahlen?

Ist dies in der Praxis umsetzbar und vor allem bezahlbar?
https://www.bvktp.de/files/bvktp-broschu__re_modell_zur_vergu__tung.pdf

Mit freundlichen Grüßen

G.K.

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Antwort von
FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr K.,

gerne beantworte ich Ihre Frage und zwar aus zweierlei Sicht. Einmal als LV der Partei FREIE WÄHLER und einmal aus Sicht des Gemeinderats Klaus Wirthwein Liste "Mündige Bürger Achberg". Die Leistung von Tageseltern kann nicht hoch genug eingeschätzt werden. Das hier eine eklatante Lücke klafft , genau wie bei den Pflegeberufen, ist unübersehbar, wird aber von den etablierten Parteien ignoriert. Wir die FW fordern zum einen kostenfreie Betreuung der Kinder ab dem 3. Lebensjahr, bezahlt vom Bund. Das bedeutet, dass eine Tagesmutter/-vater auch auf den gleichen Lohn kommen muss, wie eine voll ausgebildete sozialpädagogische Kraft im Kindergarten. Die Vorgaben sind ja auch die Gleichen. In der Praxis sieht es in Achberg folgendermaßen aus. Wir haben einen Bauernhofkindergarten, einen katholischen Kindergarten, eine Kindergrippe und eine Tagesmutter. Die Tagesmutter hat Ihren Stundensatz pro Kind für Achberger und einen etwas höher für auswärtige Kinder. Wir als Gemeinde unterstützen die Tagesmutter in der Form, dass sie von der Gemeinde einen Ausgleich erhält, damit sie sich so stellt, wie eine Erzieherin im Kindergarten mit mehrjähriger Erfahrung. Bedeutet sie liegt knapp unter dem Gehalt der Leiterin des KiGa mit ihrem Monatseinkommen. Sind überwiegend Achberg Kinder bei Ihr, zahlt die Gemeinde mehr. Sind überwiegend auswärtige Kinder bei ihr, eben weniger. Sollten gar keine Achberger Kinder bei Ihr sein, was aber nicht der Fall ist, würde die Gemeinde auch nichts bezahlen. Die Partei sieht das Gleich. Ich, als Landesvorsitzender werde mich für eine solche Lösung landes- sowie bundesweit einsetzen, wenn wir politisches Gehör in Berlin bekommen, sprich in den Bundestag einziehen können. Ein Punkt unseres Wahlprogrammm ist darum auch die ordentliche Bezahlung aller Arbeitnehmer. Arbeit muss sich lohnen. Man muss, egal was man arbeitet, davon leben können. Dies bedeutet auch, die Förderleistung darf kein Almosen sein, sondern ein echter Ausgleich für sehr wertvolle Arbeit. So wie wir es in Achberg handhaben, muss es überall durchgesetzt werden. Bei Stärkung des Wahlrechts muss ich aber etwas Wasser in den Wein gießen. Gibt es in der Gemeinde Kindergartenplätze, würden wir auch diese belegen wollen. Wenn das Angebot im Ort vorhanden ist, muss dieses zuerst genutzt werden. Hier kann es wiederum nicht sein, dass ein Kindergarten leer steht und erhebliche Gebühren für außerhalb betreute Kinder auf die Kommune zukommen. Ich hoffe Sie sind mit meiner Ausführung zufrieden. Ihre Fragen habe ich ineinander beantwortet, da sie ja auf das Gleiche, die gerechte Bezahlung, abzielen. Sollte ich etwas für Sie nicht ausführlich genug beschrieben haben, schreiben Sie mich nochmal an. Vielen Dank für Ihr Interesse.

Beste Grüße, Klaus Wirthwein