(...) die Gehälter von EU-Beamten werden besteuert. Artikel 13 des "Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften" legt fest, dass EU-Beamte Einkommenssteuer zu zahlen haben. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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