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Frage von Anja K. •

Frage an Klaus Schlie von Anja K. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Regierung? Gewerkschaft? Pflegeberufekammer?

Es wäre schön, wenn sich mal jemand , der sich genau in der Materie auskennt, eine Aufstellung machen würde. Wer hat welche Zuständigkeit und welche Kompetenz. Und wie passt die Kammer dazwischen und welche Macht hat sie wirklich?
Wenn es geht: So, dass man es versteht ohne politisch - Jura
Es heißt: Die Pflege hat wird jetzt mit an den Tisch geholt - an welche Tische? Und wenn man an diesem Tisch sitzt, dann ist es im Moment ja so, dass man lediglich beraten darf. Und WENN die Bundespflegekammer tatsächlich kommen sollte und wenn sie dann (wovon ich noch nicht ganz überzeugt bin) eine WIRKLICHE Stimme, ein Stimmrecht hat, welches Gewicht hat diese Stimme dann? Da sitzen dann doch wohl auch weiter die mit, die den Karren vor die Wand gefahren haben...
Wo fängt die tatsächliche Selbstbestimmung an? Und wo hört sie auf?
Durch welche Abstimmung muss das, was die Kammervertreter für die Berufsgruppe "beschließen "?
Wer kontrolliert oder übernimmt die Verantwortung, wenn der Personalbemessungsschlüssel Folgen hat, für andere Berufsgruppen in der Klinik/Einrichtung? "Pflegekraft eingestellt, Servicekraft entlassen = Pflegekraft macht den Service mit"?
Ich MÖCHTE ja verstehen, aber das kann man eben nur, wenn man mal den Durchblick hat.
Eine einfache Aufstellung, dass wäre schön.
Vielen Dank

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Antwort ausstehend von Klaus Schlie
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