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Klaus-Peter Flosbach
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Frage von friedel b. •

Frage an Klaus-Peter Flosbach von friedel b. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

weshalb bekommen politiker schon nach einigen jahren im amt trotz amtsniederlegung renten obwohl sie keine minestens 45 jahre gearbeitet haben wie jeder normale arbeiter so könnten mfg.f.beukert

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Beukert,

vielen Dank für Ihre Nachricht über Abgeordnetenwatch.

Ich schicke Ihnen eine ausführliche Broschüre über die Arbeit der Abgeordneten zu.

Die Altersentschädigung ist Bestandteil der Entschädigung, die den Abgeordneten nach dem Grundgesetz zusteht. Sie soll die Unabhängigkeit der Parlamentarier sichern. Das Bundesverfassungsgericht hat dies schon in seiner Entscheidung vom 21. Oktober 1971 (2 BvR 367/69) festgestellt und im so genannten "Diäten-Urteil" vom 5. November 1975 (2 BvR 193/74) bestätigt.

Die Altersentschädigung für Abgeordnete ist seit dem 1. Januar 2008 keine Vollversorgung mehr. Sie schließt lediglich die Lücke in der Altersversorgung, die für Abgeordnete dadurch entsteht, dass sie im Parlament tätig sind und dafür auf eine andere Berufstätigkeit, die eine Altersversorgung begründet, ganz oder teilweise verzichten müssen. Denn für die Abgeordneten werden während der Mandatszeit keine Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung abgeführt. Die Zeit der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag gilt auch nicht als Dienstzeit im Sinne des Versorgungsrechts der Beamten.

Um ihrem Charakter als Lücken füllende Versorgung gerecht zu werden, wird die Altersentschädigung seit dem 1. Januar 2008 bereits nach einem Jahr der Mitgliedschaft gewährt. Vorher gab es eine Wartezeit von acht Jahren. Nach dem ersten Jahr Mandatszeit beträgt sie 2,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung und steigt mit jedem weiteren Jahr der Mitgliedschaft um 2,5 Prozent an. Der (seit dem 1. Januar 2008 verringerte )Höchstbetrag liegt bei 67,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung und wird erst nach 27 - statt bisher 23 - Mitgliedsjahren erreicht. Diesen Höchstanspruch erwerben jedoch nur die wenigsten Abgeordneten (ca. 4 Prozent), da die meisten Abgeordneten dem Deutschen Bundestag nur für zwei bis drei Wahlperioden angehören. Das Eintrittsalter für die Altersentschädigung ist zum 1. Januar 2008 - wie auch in der gesetzlichen Rentenversicherung - stufenweise vom 65. auf das 67. Lebensjahr erhöht worden.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus-Peter Flosbach MdB