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Frage von Timo R. •

Frage an Klaus Hagemann von Timo R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Hagemann,

mit Entsetzen musste ich feststellen, dass das Zugangserschwerungsgesetz im Bundestag heute durchgewunken wurde. Diesbezüglich habe ich einige Fragen:
- Warum wurde die mit über 134.000 Mitzeichnern eingereichte Petition nicht VOR der Verabschiedung des Gesetzes im Petitionsausschuss besprochen?
- Wie soll sichergestellt werden, dass sich die Zensur nur auf Kinderpornografie beschränkt und nicht immer weiter ausgebaut wird (sei es durch Gesetze oder Gerichtsbeschlüsse(z.B. LG Hamburg, Az. 308 O 548/08, das eine Störerhaftung von Zugangsanbietern nur wegen der nicht vorhandenen Sperrinfrastruktur ausschließt) ? Es wäre nicht das erste Mal, dass Gesetze erweitert werden, vor allem, wenn große Lobbies dahinter stehen.
- Wieso wurde ein Gesetz verabschiedet, ohne dass über den Nutzen auch nur im Entferntesten recherchiert wurde (siehe kleine Anfrage der F.D.P. zu diesem Thema )?
- Werden die Kosten für den Aufbau der Zensurinfrastruktur von den Zugangsbetreibern getragen oder wird dies mit Steuergeldern teilweise oder vollständig subventioniert? Wäre es nicht sinnvoller, die Steuergelder, die nun zum Betreiben der "Sperrliste" verbraucht werden, in die Strafverfolgung der Kinderpornografie zu investieren?
- Wieso sind Details zum "Expertengremium" nicht vor dem Gesetz geklärt worden? Bisher steht noch in den Sternen, wie sich dieses Expertengremium zusammensetzt und wie es die Kontrolle durchführt. Da dies noch nicht geklärt ist, sehe ich es als einen klaren Bruch der Gewaltenteilung.

Durch die Mitverabschiedung dieses Gesetzes bin ich vom Demokratieverständnis der Bundesregierung schwer enttäuscht und ich glaube nicht, dass sich das dies durch irgendwelche Steuergeschenke o.Ä. vor der Wahl ändern lässt.

Mit freundlichen Grüßen

Timo Raabe

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Raabe,

herzlichen Dank für Ihre Fragen zum Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie im Internet. In der Tat habe auch ich - wie bereits vor geraumer Zeit telefonisch erläutert - Bauchschmerzen bei diesem Gesetz. Das betrifft sowohl die Zielungenauigkeit und damit die technische Wirksamkeit der Sperren als auch den Aufbau einer institutionellen Internet-Kontrolle, sowie die damit verbundene Gefahr einer möglichen Ausweitung auf andere Felder.

Leider wird von vielen aber verdrängt, dass entsprechende Verträge der Telekommunikationsunternehmen (Internet-Provider) mit dem Bundeskriminalamt zu Internet-Sperren bereits vor diesem Gesetz vereinbart und unterzeichnet wurden und in der Folge - auch ohne gesetzliche Regelung - umgesetzt werden. Ein Provider hat bereits angekündigt, ab Juli entsprechende Seiten auf der Basis dieses Vertrages zu sperren. Insofern ist es auf Druck der SPD-Fraktion zumindest gelungen, diese Verträge nunmehr auf eine rechtsstaatliche Basis zu stellen und den Rechtsschutz der Internetnutzer zu sichern.

Diese Position habe ich in einer Erklärung ( http://www.klaus-hagemann.de/images/stories/klaushagemann/aktuelles/pdf/zugangserschwerungsgesetz.pdf ) zur Geschäftsordnung auch bei der Abstimmung im Deutschen Bundestag deutlich gemacht. Dieser von Monika Griefahn und mir initiierten Erklärung haben sich letztlich 37 weitere Kolleginnen und Kollegen meiner Fraktion angeschlossen.

Zu Ihren weiteren Fragen möchte ich Ihnen noch ergänzend mitteilen, dass die Behandlung der öffentlichen Petition noch geraume Zeit in Anspruch nehmen wird, da zuvor unter anderem schriftliche Stellungnahmen der betroffenen Ministerien und von Sachverständigen eingeholt werden.

Die Provider erhalten im Übrigen keine Entschädigung aus Steuermitteln für den Aufbau der in Rede stehenden Infrastruktur. Beim Bundeskriminalamt gab es ferner bereits vor dem Gesetz eine entsprechende Zentralstelle.

Mit freundlichem Gruß

Ihr

Klaus Hagemann MdB