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Klaus Hänsch
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Frage von Klaus S. •

Frage an Klaus Hänsch von Klaus S. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Hänsch,

im Ruhrgebiet sind oder werden dieses Jahr grossflächig Umweltzonen eingerichtet.
Ich fahre ein amerikanisches Auto der Marke Dodge (Otto-Motor), für das es in Deutschland keinerlei Informationen bzw Datenblätter gibt.
Demzufolge sind die sogenannten Schlüsselnummern ausgenullt.
Resultierend daraus erhalte ich jetzt keine Feinstaubplakette.
Damit meine ich gar keine - keine grüne, keine gelbe und auch keine rote.

Dort, wo ich wohne, bin ich ringsherum eingeschlossen von einer Umweltzone, wohne aber nicht in einer. Der einzige Ausweg, den ich ohne Plakette fahren dürfte, wäre von meinem Wohnort auf die Autobahn über eine Anschlusstelle in 1km Entfernung.

Nun sehe ich das so, dass es sich quasi um eine Zwangsenteignung handelt, denn das Auto ist in dieser Art wertlos für mich.
Ich kann es verkaufen, oder eher verschrotten, und mir für viel Geld ein neues kaufen.
Im Rathaus erklärt man mir ganz arrogant, dass es sich nicht um eine Zwangsenteignung handele, ich könne ja auf die Autobahn fahren.
Eine Ausnahmegenehmigung erhalte ich ebenfalls nicht, da ich nicht in einer Umweltzone wohne.

Jetzt hätte ich gerne mal von Ihnen ein Statement, wie Sie und Ihre Kollegen sich das in Brüssel so vorgestellt haben, was mit Fällen wie meinem passieren soll.
Oder haben Sie es wissentlich in Kauf genommen, dass ein finanzieller Schaden an Einzelschicksalen herbeigeführt wird?

Ich danke Ihnen für eine umfassende Stellungnahme.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schulz,

das Europäische Parlament hat bei seinen Entscheidungen über die Verringerung der Feinstaubkonzentration den Schutz der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger im Sinn. Feinstaub aus den Abgasen der Fahrzeuge kann zu Lungen- und Herz-Kreislauferkrankungen führen. An den Folgen sterben jährlich ca. 350.000 Menschen in Europa. Es dient unser aller Gesundheit, die Konzentration von Feinstaub in der Luft zu verringern.

Ab 1. Januar 2005 müssen alle Städte und Gemeinden in Europa strengere Grenzwerte für Feinstaub und ab 2010 auch zusätzlich für Stickstoffoxid (NO2) einhalten. Auf der Grundlage der Verordnung der Bundesregierung zur Kennzeichnung emissionsarmer Fahrzeuge können Städte und Gemeinden seit dem 1. März 2007 Umweltzonen ausweisen und Fahrverbote für besonders umweltbelastende Fahrzeuge aussprechen. Am 14.11.2007 hat die Bundesregierung eine Änderung der Kennzeichnungsverordnung beschlossen. Auf Wunsch der Bundesländer können auch Pkw mit älteren Katalysatoren ("US Norm") eine grüne Plakette bekommen, die zur Einfahrt in Umweltzonen berechtigt. Mit der Änderung der Kennzeichnungsverordnung sollen auch Fahrzeuge mit einem geregelten Katalysator der ersten Generation (Anlage XXIII der StVZO), die vor dem Inkrafttreten der Abgasnorm Euro 1 zugelassen wurden, eine grüne Plakette bekommen.

Die Städte und Gemeinden können zudem auch Ausnahmen von einem Fahrverbot gestatten. Ob sie das tun und wie sie es tun, liegt in ihrer Zuständigkeit. Die EU regelt solche Einzelheiten nicht. Für die Umweltverträglichkeit Ihres Fahrzeugs entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen sind Sie, wie alle anderen Bürger, selbst verantwortlich.

Ob die Möglichkeit besteht, Ihr Fahrzeug mit einem schadstoffarmen Abgassystem nachzurüsten, um dann eine Umweltplakette zu erhalten, kann ich nicht beurteilen. Wenn aus den Fahrzeugpapieren nicht erkennbar ist, nach welcher europäischen Abgasnorm das Fahrzeug zugelassen wurde, erfolgt die Zuordnung anhand des Jahres der Erstzulassung des Fahrzeuges. Falls Unklarheiten bei der Zuordnung auftreten, sollten Sie sich an eine der TÜV-Stationen in Ihrer Nähe wenden http://www.tuev-nord.de/tnm2006/OTS/ots_start.aspx. Die amtlichen Umweltplaketten können Sie ebenfalls bei Ihrem Sachverständigen erhalten, bei dem Sie Ihre technische Untersuchung vornehmen lassen. Er müsste am besten wissen, welche Zuordnung Ihrem Fahrzeug entspricht.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Hänsch