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Frage von Victor J. •

Frage an Klaus Hänsch von Victor J. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Hänsch,

habe diese Seite durch Zufall gelesen und bin einfach nur bestürzt. Wie können Sie als ehemaliger Präsident des europäischen Parlaments alles Ernstes die Entscheidung in Irland nur in die Nähe von undemokratischem Verhalten rücken?

Ist es nicht viel richtiger, dass sich die Bundesrepublik in der europäischen Frage völlig undemokratisch verhalten hat.

Weder bei dem Versuch eine Verfassung zu installieren, noch jetzt bei diesem Vertragswerk wurde das Volk befragt. Das ist undemokratisch!

Die Eingriffe der europäischen Kommission in unser aller Leben sind nicht unbeachtlich, aber gefragt wurde hier niemand. Zu allem Übel ist Berlin auch noch zu feige, die deutschen Interessen deutlich und energisch zu vertreten.

Alleine wegen der Lage Deutschlands in Europa sind wir eine Nation, welches einen großen Teil der Lasten zu tragen hat, Frage: wo bleibt die Entlastung als Ausgleich?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Janssen,

ich habe nicht das "Verhalten" der irischen Bürgerinnen und Bürger undemokratisch genannt, sondern die Tatsache, dass in der Europäischen Union das Votum eines Volkes, das "Nein" sagt, schwerer wiegt, als das Votum eines anderen Volkes, das "Ja" sagt. Sie erinnern sich: Das "Nein" Frankreichs und der Niederlande hatte zur Folge, dass das "Ja" Spaniens und Luxemburgs nicht zum Zuge kam. Das ist zwar nach internationalem Recht legal, aber deswegen noch lange nicht besonders demokratisch.
Der Vertrag von Lissabon muss - wie jeder internationale Vertrag - von jedem Land nach den Regeln seiner nationalen Verfassung ratifiziert werden. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sieht Volksentscheide dafür nicht vor. Die parlamentarische Ratifizierung mit 2/3-Mehrheit durch Bundestag und Bundesrat ist keineswegs undemokratisch.

Die Europäische Kommission greift nicht unkontrolliert in das Leben der Bürgerinnen und Bürger ein. Sie beschließt die EU-Gesetze nicht. Beschlossen werden sie von den Regierungen im Ministerrat, in etwa 60 Prozent der Fälle gemeinsam mit dem Europäischen Parlament. Da die Regierungen ebenso wie das Europaparlament von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt werden, ist die EU-Gesetzgebung demokratisch legitimiert. "Gefragt" werden die Bürger dazu in Deutschland alle vier Jahre bei den Bundestagswahlen und in Europa alle fünf Jahre bei den Europawahlen.
Ihre Meinung zur Europapolitik der Bundesrepublik Deutschland teile ich nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Hänsch