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Frage von karl z. •

Frage an Klaus Hänsch von karl z. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Wenn wir mit Volksbegehren erfolgreich wären, also z.B. "Die Bürger von Baden-Württemberg wollten, dass in ihrem Land die Anwendung von Gentechnik gesetzlich nicht erlaubt würde, weil sie die Ordnung der Natur verletzen und zu große Risiken herauf-schwört" Können wir dann davon ausgehen, dass gemäss dem Grundgesetz - das den Wähler als "Souverän" betrachtet, gegenteilige Gesetze (bestehende als auch neue), der BRD und der EU in BW nicht angewendet werden dürften? Wenn die Landesregierung sich nicht daran hielte, die Bürger das Recht bekämen, das Bundesverfassungsgericht anzurufen?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Zimmermann,

Durch ein Volksbegehren können die Bürger des Landes Baden-Württemberg nur den Landtag auffordern, einen Gesetzentwurf zu behandeln. Mit einer Volksabstimmung könnte ein Gesetz auch direkt angenommen werden.

Gesetze durch Volksabstimmung haben keinen besonderen Rang. Für sie gilt wie für alle Landesgesetze Artikel 31 Grundgesetz: "Bundesrecht bricht Landesrecht." Entsprechend gilt nach der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs die Grundregel: EU-Recht hat Vorrang vor nationalem Recht.

Sollte eine Volksabstimmung in Ihrem Sinne Erfolg haben, das neue Gesetz aber nicht angewendet werden, gäbe es natürlich den Rechtsweg, um das überprüfen zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Hänsch