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Frage von Lukas S. •

Frage an Klaus Hänsch von Lukas S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Am kommenden Mittwoch, dem 06.05.2009, wird im Europaparlament in der zweiten Lesung über das Telekom-Paket abgestimmt und damit die neue europäische Telekommunikationsrahmengesetzgebung beschlossen.

Dieses auf den Weg gebrachte Paket sollte einen viel stärkeren Schutz der Netzneutralität gewährleisten. Aufgrund von massivem Industrie-Lobbying gefährdet dieses nun Offenheit des Internets.

So soll nun Provider die Möglichkeit eingeräumt werden, eigenständig bestimmen zu können, welche Inhalte, Service und Anwendungen den Kunden zur Verfügung gestellt werden. Der einzige verbliebene Schutz erfolgt durch die Nutzerbestimmungen. Dürfen Nutzenbestimmungen, de facto ein Vertrag, fundamentale Rechte wie Informationsfreiheit und Berufsfreiheit einschränken? Nachzulesen in Änderungsantrag des Artikel 32a im Harbour-Report.

Ein weiterer kritischer Punkt ist Änderungsantrag 138/46 im Trautman-Report. Ursprünglich wurde dieser mehrheitlich am 24. Sept. 2008 von Europaparlament beschlossen, um die Grundrechte auf ein freies Internet zu schützen und nicht einfach durch Massnahmen wie Internetsperrungen aufgehoben werden dürfen. Durch Industrie-Lobbying und Druck aus Frankreich wurde dieser Schutz aufgehoben, sodas über diesen Weg eine "3-Strikes and you’re out"-Internetsperre durchsetzbar gemacht werden kann, also einer Kappung des Internetzuganges. Eine Kappung des Internetanschlusses gilt schon heute für viele Selbstständige als existenzgefährdend.

Meine Fragen:
1) Welcher Stellenwert hat für Sie ein freies Netz?
2) Welche Meinung vertreten Sie im Bezug, dass die im Grundgesetz verankerten Grundrechte auf Meinungsfreiheit, Berufsfreiheit und freie Entfaltung der eigenen Persönlichkeit einer Three-Strikes-Regelung zur Durchsetzung des Urheberrechts zum Opfer fallen sollen?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Subel,

Die SPD-Gruppe in der SPE-Fraktion hat am 6. Mai 2009 gemeinsam mit der Mehrheit des Europäischen Parlaments für den Änderungsantrag 138 gestimmt. Demnach ist bei der Entscheidung über mögliche Internetsperren auch in Zukunft der Richtervorbehalt gegeben. Internetsperren per Verwaltungsakt - ohne Beteiligung eines Richters - sind nicht möglich.

Wir Sozialdemokraten im Europäischen Parlament stehen zu dem Prinzip der Netzneutralität. Gleichzeitig sehen wir die Notwendigkeit, durch sogenanntes "traffic management" sicherzustellen, dass alle Nutzer gleichberechtigten und ausreichenden Zugang zum Internet haben. "Traffic management" muss dort erlaubt werden, wo es sinnvoll ist und dem Grundsatz der Gleichberechtigung nicht schadet. Gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass einzelne Internetseiten nicht durch Internet-Anbieter diskriminiert werden können. Das ist uns gelungen: Die nun verabschiedete Richtlinie verpflichtet die nationalen Regulierungsbehörden zur Gewährleistung eines diskriminierungsfreien "traffic managments".

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Hänsch