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Klaus Brähmig
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Frage von Martin A. •

Frage an Klaus Brähmig von Martin A. bezüglich Familie

Ob und was halten Sie bzw. die CDU von unserem Grundgesetz überhaupt, nachdem es Stimmen gibt, die nichts davon halten, weil es schöne Worte sind, die aber nicht in der Praxis umgesetzt werden und

ganz besonders den Art. 6 “Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung“ und „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht“ verstehen ? und was Sie und Ihre Partei daFÜR tun, daß dies überhaupt noch möglich ist ?

Wo ist denn Ihre Hilfe (Beistand. Unterstützung, Förderung) FÜR die ELTERN, damit die ihren Pflichten nachkommen können ?

Auch nach meiner langjährigen Erfahrung muß ich feststellen, daß im Freistaat Sachsen und seinen Behörden fast nichts ordentlich und vorallem gesetzmäßig funktioniert. Das fängt schon damit an, daß man nicht mal die notwendigen Vordrucke und Anträge bekommt, damit man überhaupt Anträge stellen kann. Das ist jedoch das wichtigste Recht in unserem Staat auf das er einen gesetzlich verbrieften Anspruch hat.

Selbst das Erziehungsgeld muß(te) erst mit großem Zeitaufwand „eingeklagt“ werden. Tatsache ist auch: Die Vorstellung von Arbeitslosen zu einem 1-EURO-JOB (mit ungewissem Ausgang!) ist vorrangiger als die Pflege und Erziehung von Kindern, selbst im akuten Krankheitsfall. Und muß vor Gericht geklärt werden. Auf Behinderte wird ebenfalls keine Rücksicht genommen. Hilfe gibt es keine. Erst recht nicht für die Kunden von der ARGE, die ja angeblich fördern und beraten soll, aber in Wirklichkeit nur fordert. Von richtigen verbindlichen Auskünften oder richtigen Bescheiden von Behörden kann man auch nur träumen.

Dazu noch der andere Bürokratismus anderer Institutionen. Das alles kostet die Eltern sehr viel Zeit, die den Kindern fehlt. Und dann wundert sich der Staat über das Ergebnis.

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Antwort von
parteilos

Sehr geehrter Herr Andreas – Bergmann,

vielen Dank für Ihre Anfrage bei „abgeordnetenwatch.de“ vom 18.01.2008. Ihre Sorge um die Zukunft unserer Kinder und der Familie als Basisinstitution und Keimzelle unserer Gesellschaft teile ich grundsätzlich. Allerdings halte ich Ihre Unterstellung, innerhalb der CDU gäbe es „Stimmen“, die das Grundgesetz (GG) und insbesondere den Artikel 6 GG (Ehe und Familie; nichteheliche Kinder) missachten, für mehr als ungerechtfertigt. Als bürgerlich– demokratische Partei hat sich die Union immer für den Schutz der Familie stark gemacht und christlich–familiäre Werte verteidigt. Gern nenne ich Ihnen ein aktuelles Beispiel familienpolitischer Maßnahmen der Koalition.
So trägt das eingeführte Elterngeld zur Verbesserung der Lebenssituation junger Eltern im ersten Jahr nach der Geburt des Kindes bei. Eltern sollen auf diese Weise die Möglichkeit bekommen, sich Zeit für ihre Kinder zu nehmen, ohne deshalb einen finanziellen Einbruch verkraften zu müssen. Es ist weiterhin ein Verdienst der Union, dass nun dieses Elterngeld – anders als ursprünglich geplant – zwei Monate länger ausgezahlt wird. Damit ist die Betreuung durch die Eltern im ersten Lebensjahr des Kindes ermöglicht – eine wichtige Entscheidung auch für das Wohl des Kindes. Auch bei der Geringverdiener–Komponente konnte sich die Union durchsetzen. Hier gilt: „Arbeit muss sich immer lohnen.“ Mit Einführung des Elterngeldes wurde ein neuer Weg in der Familienpolitik beschritten. Zusammen mit dem Ausbau der Kinderbetreuung, der verbesserten steuerlichen Absetzbarkeit von Betreuungskosten und mehr Familienfreundlichkeit im Arbeitsleben, soll das Elterngeld helfen, den negativen Trend bei den Geburtenzahlen abzumildern und Deutschland wieder familienfreundlicher zu gestalten.
Unsere Kinder und Enkel sollen einmal, wie wir heute, ein Leben in Wohlstand und sozialer Sicherheit führen können. Dafür muss für die sozialen Sicherungssysteme eine neue, zukunftsfeste Grundlage geschaffen werden. Die Große Koalition stellt sich dieser Aufgabe und wirbt um Verständnis für die unabweisbar notwendigen Maßnahmen. Um wachsende gesellschaftliche und strukturelle Ungleichgewichte, wie den demografischen Wandel oder die massive Staatsverschuldung der Vorgängerregierung, bewältigen zu können, müssen wir das Verhältnis von Solidargemeinschaft und Eigenverantwortung neu justieren. Hierfür gilt: Mehr Eigenverantwortung – weniger staatliche Leistungen.
Zu diesen Maßnahmen gehört auch die neue Kindergeldregelung, die eine Herabsetzung der Bezugsdauer vorsieht. Allerdings gilt dies nicht für behinderte Kinder. Für diese bleibt die Bezugsdauer bis zum 27. Lebensjahr unverändert bestehen.
Was geschehen würde, wenn wir den von uns eingeschlagenen Weg – Konsolidierung der Staatsfinanzen und Stabilisierung der sozialen Sicherungssysteme – nicht gehen, hat Kurt Biedenkopf in seinem jüngst erschienenen Buch „Die Ausbeutung der Enkel“ eindringlich dargelegt.
Vielleicht denken Sie noch einmal in Ruhe und unvoreingenommen über die Gesamtzusammenhänge nach. In der Hoffnung, dass ich einige Zweifel an der jetzigen Familienpolitik zerstreuen konnte, verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen

Klaus Brähmig MdB