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Klaus Brähmig
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Frage von Konrad V. •

Frage an Klaus Brähmig von Konrad V. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Brähmig,

vielen Dank für Ihre allgemeinen sicherheitspolitischen Ausführungen. Diese beantworten aber nicht meine konkrete Frage:

Was halten Sie und die CDU im Zusammenhang mit der Terrorbekämpfung von der globalen Aussage "Nach einhelliger Expertenmeinung gehen die größten Gefahren von den Muslimen aus" ?

Mit freundlichem Gruss
Konrad Vogeler

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Antwort von
parteilos

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Vogeler,

mit großer Freude habe ich festgestellt, dass Sie mit Datum vom heutigen Tage auch den persönlichen Kontaktweg zu mir eingeschlagen haben.
In Ihrem persönlichen Anliegen möchte ich Ihnen auch direkt antworten können. Schließlich haben Sie mich, wie Sie selbst sagen, auch direkt gewählt - und nicht eine (nicht vorhandene) Form der Stimmenabgabe über das Internet genutzt.

Bitte verstehen Sie auch, dass ich nicht weiter auf Ihre konstruierte Pseudoaussage eingehen werde, schließlich bezieht sich Ihr Anliegen konkret auf den Wortlaut der Luftsicherheits-Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung (ZÜP). Dort heißt es unter Ziffer 3 der Bundesratsdrucksache 520/06:

"Nach einhelliger Expertenmeinung gehen die größten Gefahren von den Privatfliegern aus."

Auch ich bin der Meinung, dass dieser Satz in der ZÜP fehl am Platz ist und das Gros der Privatflieger in Deutschland diskreditiert. Dementsprechend habe ich für Ihre - inzwischen in vielen Ohren bekannte Kritik - Verständnis.

Wie Sie aber sicherlich inzwischen selbst erkennen, ist die Forderung nach einem Einstampfen der ZÜP nicht realistisch und auf dem politischen Wege aussichtslos.

Ein praktikabler Lösungsansatz des Problems wäre beispielsweise die Festlegung des Überprüfungsintervalls auf 5 Jahre gewesen. Auch durch meinen langjährigen Kontakt zu vielen Privatfliegern in meiner Heimat hatte ich Hoffnung, dass dieser auch vom Freistaat Sachsen unterstützte Kompromiss angenommen wird. Den Ausgang der 825. Sitzung des Deutschen Bundesrates (TOP 83) am 22. September 2006 bedaure ich deshalb ausdrücklich.

Wie Ihnen ja bereits auch vom Sächsischen Staatsministerium des Innern auf Anfrage mitgeteilt wurde, hat der Freistaat gerade der Ziffer 3 der Bundesratsdrucksache 520/06 nicht zugestimmt. Da die ZÜP bedingt durch unser föderales, demokratisches Regierungssystem nicht in meinen Entscheidungsbereich als Bundestagsabgeordneter fällt, waren mir persönlich die Hände gebunden.

Mein Kollege Norbert Barthle MdB teilte mir mit, dass es bereits Initiativen gibt, die ZÜP im Verlauf der kommenden Monate in ihrer Praxis zu evaluieren. Das stimmt mich optimistisch.

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Vogeler,

als direkt gewählter Bundestagsabgeordneter für die Sächsische Schweiz und den Weißeritzkreis sehe ich es als meine angenehme Pflicht an, mich für die Menschen aus meiner Heimat einzusetzen. Dass Sie mich bei der zurückliegenden Wahl mit Ihrer Stimme unterstützt haben, freut mich sehr.

Gerade weil ich mich bereits in der Vergangenheit für die Belange der Privatflieger in meinem Wahlkreis eingesetzt habe, verstehe ich jedoch nicht, warum Sie in der eingangs dargestellten Art und Weise an mich herangetreten sind.

Auch in Zukunft stehe ich Ihnen gerne bei Ihren Anliegen zur Verfügung - ohne vorgeschobene, konstruierte Pseudoaussagen und persönlich. Dies bitte ich zu verstehen.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Brähmig