Kerstin Tack
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Frage von Martin S. •

Frage an Kerstin Tack von Martin S. bezüglich Recht

Derzeit wird zur Reform der Tötungsdelikte ein Gesetzesentwurf erstellt. Bisheriger Stand ist dies:

"So sprach sich eine Mehrheit der Experten für eine Beibehaltung der Motivgeneralklausel aus, aber auch für eine moderate Ergänzung der Mordmerkmale der ersten Gruppe durch weitere normierte niedrige Beweggründe. Genannt wurden insbesondere folgende Bewegggründe für eine vorsätzliche Tötung:
wegen der Abstammung,
wegen der ethnischen oder sonstigen Herkunft,
wegen des Glaubens oder der religiösen Anschauung sowie
aus rassistischen Beweggründen." (S. 18)

und

"Die Höchststrafwürdigkeit einer vorsätzlichen Tötung zum Beispiel aus „Rassenhass“ ergebe sich daraus, dass der Täter damit nicht hinterfragbare Grundwerte der Gesellschaft (Artikel 1 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 3 GG) gewaltsam negiere. Damit sei im Ergebnis aufgrund der sozialethischen Wertmaßstäbe des Gesetzgebers (hier: Funktionsstörung der staatlichen Sphäre) zu differenzieren." (S. 29)

Quelle: http://www.bmjv.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2015/20150629_Expertengruppe_Toetungsdelikte.html?nn=3433226

Wird bei der Gelegenheit dieser Reform im verabschiedeten Gesetz auch das jetzt noch fehlende strafverschärfende Motiv von Haß gegen Behinderte enthalten sein?

Die zitierte Herleitung trifft ebenso auf Verbrechen gegen Angehörige behinderter Minderheiten aus Haß gegen sie oder wegen ihrer typischen Eigenschaften zu. Daher sollten Vergehen gegen Behinderte im kommenden Gesetzesentwurf meiner Meinung nach ausdrücklich erwähnt werden. Der deutsche Staat sollte vermeiden Abstufungen zwischen verschiedenen Arten von Fremdenfeindlichkeit vorzunehmen, erst recht nachdem er die UN-Behindertenrechtskonvention ratifizierte und Art 3 GG ergänzte.

Kerstin Tack
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schöngarth,

vielen Dank für Ihre Frage.

Bei dem von Ihnen zitierten Vorschlag handelt es sich um die Expertise einer vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) eingesetzten Expertengruppe zur Reform der Tötungsdelikte, bestehend aus Strafrechtsprofessoren und Praktikern aus der Justiz.

Nach meiner Kenntnis wird das BMJV vermutlich Anfang 2016 einen eigenen Vorschlag zur Reform der Tötungsdelikte vorlegen.
Dieser wird dem Parlament im Laufe des Jahres 2016 zur Beratung zugeleitet. Wir werden uns dann intensiv mit der Problematik befassen.

Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Tack, MdB