
(...) In ihm wurde vereinbart, der Einführung einer Infrastrukturabgabe zuzustimmen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind: Kein deutscher Autofahrer darf zusätzlich belastet werden, die gesetzliche Regelung muss mit europäischem Recht vereinbar sein und es muss ein substanzieller Beitrag für Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur erwirtschaftet werden. (...)