(...) Deren Berücksichtigung bei der Bemessung der Zuwendungen aus dem Landeshaushalt ist das Andere. Hier weise ich auf das Integrierte Gesundheitsprogramm (früher IGV) und den dazu abgeschlossenen Fünfjahresvertrag mit den Wohlfahrtsverbänden hin. Es ist nicht nur gelungen, den Finanzrahmen wenn auch nur leicht zu erhöhen, damit existiert auch Planungssicherheit für die Projekte. (...)
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