Katrin Lompscher
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Frage von Hans P. •

Frage an Katrin Lompscher von Hans P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Lompscher,

Ihre Antwort auf die Frage zur Klassieranlage befriedigt mich nicht vollständig.
Ich habe in dem erwähnten Bundesimmissionsschutzgesetz nachgelesen. Meiner Meinung nach ist da im &19 erheblicher Auslegungsspielraum enthalten, insbesondere, wenn es um "erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen mit dem Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft" gehen könnte.
Meine Fragen dazu:
1. Ist Ihnen bekannt, dass es einen Kiezbeirat in Rummelsburg gibt, der sich um die Interessen der Anwohner kümmert und sich als Mittler zwischen den Interessen der Anwohner und den Behörden sieht? Im dicht benachbarten Karlshorst gibt es auch eine Bürgerverein mit einer ähnlichen Ausrichtung.
2 Sind Sie auch der Meinung, dass Ihre Vorgehensweise bei der Genehmigung im Widerspruch zu den Kernelementen des Wahlprogramms der LINKEN steht, wo es u.a. heißt:
"Förderung der Bürgerbeteiligung bei Fragen der Stadtentwicklung und bei Großprojekten"?

Mit freundlichen Grüßen,
Hans Pagel

Katrin Lompscher
Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Pagel,

danke für Ihre Nachfragen, wonach es mir offenbar gelungen ist einen Großteil Ihres Wissendursts zu stillen. Nach meinem Kenntnisstand hat die Genehmigungsbehörde in meiner Senatsverwaltung rechtlich korrekt und ohne fehlerhaftes Ermessen dieses Genehmigungsverfahren durchgeführt. Für Anlagen dieser Art gibt es eindeutige bundesrechtliche Vorgaben für die Durchführung des Genehmigungsverfahrens. Durch die Ausgestaltung der Genehmigung mit ihren Festlegungen und Nebenbestimmungen werden Nachteile und Belästigungen für die Nachbarschaft und die Allgemeinheit vermieden.

Mir persönlich ist bekannt, dass es in Rummelsburg, wie vielerorts in Lichtenberg und Berlin, einen Kiezbereit bzw. Bürgerverein gibt. Dieser hat auch soviel ich weiß eine gute Kommunikation mit der bezirklichen Verwaltung und Vertreter/innen der Kommunalpolitik. Auf dieser Grundlage besteht jederzeit die Möglichkeit einen Austausch über aktuelle Vorhaben zu führen und dazu auch externe Gäste wie zum Beispiel Vertreter/innen der Genehmigungsbehörde einzuladen. Wie ich bereits in meiner ersten Antwort ausgeführt habe, sind bezirkliche Stellen in das Genehmigungsverfahren einbezogen. Wenn von dort keine ablehnenden oder problematisierenden Stellungnahmen und Hinweise kommen, geht die Genehmigungsbehörde bei der Senatsverwaltung üblicherweise davon aus, dass keine der Genehmigung entgegenstehenden Gründe vorliegen.

Aus meiner früheren Praxis im Bezirk Lichtenberg ist mir bekannt, auch weil ich das persönlich stark gefördert habe, dass in den dortigen Fachausschüssen der Bezirksverordnetenversammlung ausführlich über aktuelle Genehmigungsvorhaben berichtet worden ist, auch wenn es um Vorhaben ging, die von einer Senatsverwaltung federführend bearbeitet werden. Anders als Sie sehe ich keinen Widerspruch zu den Aussagen im Wahlprgramm der Berliner LINKEN zur Bürgerbeteiligung in der Stadtentwicklung. Anlagengenehmigungen in gewerblich geprägten Gebieten sind dabei sicher etwas anderes als z.B. die Auseinandersetzung um die Nachnutzung der Flughafenareale Tempelhof und Tegel. Eine breite öffentliche Debatte um die Weichenstellung für die Zukunft von Stadtteilen ist unverzichtbar. Die darauf aufbauenden politischen und wirtschaftlichen Entscheidungen werden umso mehr Akzeptanz haben. Das bildet auch eine belastbare Grundlage für rechtlich und fachlich einwandfreie Genehmigungsverfahren. Im übrigen kann jeder Genehmigungsbescheid verwaltungsrechtlich überprüft werden. Diese rechtsstaatliche Garantie ist ein hohes Gut einer demokratischen Gesellschaft und motiviert im übrigen jede öffentliche Behörde zusätzlich zu korrektem Handeln.

Mit freundlichen Grüßen

Katrin Lompscher