(...) Ich würde Ihnen in dieser Frage nicht raten, sich zu wehren, indem sie die Stromrechnung nur zum Teil bezahlen. Die Verteilung der Netzentgelte erfolgt aufgrund geltende Gesetze, ist also nicht willkürlich. Sie würden sich nur unnötigen Ärger einhandeln. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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