(...) Das Bundeswahlgesetz regelt detailliert und für alle Parteien verbindlich, dass Parteien einen Kreiswahlvorschlag/ Direktkandidaten sowie eine Landesliste zur Bundestagswahl einreichen können. Folglich besteht kein generelles Verbot, sondern ein gesetzliches Gebot der Parteien, Wahllisten zur Bundestagswahl einzureichen. (...)
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Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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