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Karl Theodor von und zu Guttenberg
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Frage von Michael P. •

Frage an Karl Theodor von und zu Guttenberg von Michael P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Werter Herr Freiherr von und zu Guttenberg,

ganz höflich möchte ich Ihnen den unten aufgeführten (aktuellen) Auszug aus der Stellungnahme einer Staatsanwältin an das Landgericht Schwerin zur Kenntnis bringen - und Sie fragen:

1. Deckt sich diese Stellungnahme mit Ihren pers. Vorstellungen und Erwartungen an unseren DEMOKRATISCHEN RECHTSSTAAT, für dessen Politik Sie als MdB Sorge tragen?
2. Befürworten Sie die Rehabilitierung jener unschuldiger SBZ-Opfer/1945-49, die weder in der Partei (NSDAP) - noch aktive Kriegsteilnehmer waren, sondern als ehrbare und redliche Landwirte die Bevölkerung mit Grundnahrungsmitteln versorgten?
3. Würden Sie eine StraReha dieser politisch verfolgten und vertrieb. adeligen Junker aus sowjetischer Besatzungszone der Ex-DDR befürworten? - Eine StraReha redlicher deutscher Binnenvertriebenen - nach gerichtl. Prüfung des Einzelfalls?

(...) Der Betroffene ist hier nicht wegen eines von den Behörden als strafwürdig angesehenen individuellen Verhaltens enteignet worden, sondern wegen seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten Personengruppe, denen - als Gruppe - die Schuld an der historischen Entwicklung, insbesondere der Entstehung des 2. Weltkriegs, zugeschrieben wurde. Darin liegt offensichtlich keine Bewertung und Sanktionierung eines individuellen Verhaltens als strafbar oder strafwürdig, so dass eine solche Maßnahme, die sich generell gegen solche Gruppen richtet, auch nicht Gegenstand einer Rehabilitierung sein kann. (...) Ich beantrage daher, den Antrag als unzulässig zurückzuweisen. (im Original gezeichnet: M. Staatsanwältin).

Welchen Weg zeigen Sie auf, im Rahmen der rechtswidrigen Kollektivstrafen eine Rehabilitierung aller unschuldigen- und NS-unbelasteten deutschen "Junker" durchzusetzen?

War nicht auch der hochverehrte von Thünen ein Junker und somit ein Kriegsverbrecher und übler Scherge?

Wo liegt der Unterschied zu Ihrer Familie?

Hochachtungsvoll

Michael Pfeiffer, DiplVerwW (FH)
(Enkel des Leopold Frhr v. Plessen, Gut Dolgen (bei Laage))

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Pfeiffer,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 31.05.2007.
Sie treten in einer Zeit an mich heran, in der ich außerordentlich zahlreiche Termine wahrzunehmen habe. Bitte haben Sie Verständnis, dass ich Ihnen erst in den nächsten Tagen eine persönliche Antwort zukommen lassen kann. Dafür würde ich Sie bitten, mir Ihre Kontaktdaten mitzuteilen über karl-theodor.guttenberg@bundestag.de .

Mit freundlichen Grüßen

Karl- Theodor zu Guttenberg

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Pfeiffer,

die von Ihnen zitierte Stellungnahme einer nicht weiter genannten Staatsanwältin wirkt zunächst wie ein Relikt aus totalitärer Zeit und scheint somit mehr als fragwürdig.
Und es fällt schwer, diese Stellungnahme auch in der Art und Weise zu lesen, dass inhaltlich lediglich das geschehene Unrecht ohne kommunistisch verklausulierte Beschönigungen beim Namen genannt wird.

Dennoch teile ich nicht die Meinung, dass der von Ihnen aufgezeigte Weg zur Restitution für allumfassende Gerechtigkeit sorgen könnte:
Unter den rund 18 Millionen deutschen Soldaten, die im Laufe des 2. Weltkrieges in der Wehrmacht dienten, werden Sie auch viele der von Ihnen genannten „redlichen Landwirte“ finden, die ob ihrer Einberufung ebenfalls Kriegsteilnehmer waren und somit nach Ihrem Ansatz nicht „rehabilitierungwürdig“ wären.

Meines Wissens gibt es bereits seit längerer Zeit wenigstens den Ansatz der Möglichkeit einer Rehabilitierung durch die Moskauer Generalstaatsanwaltschaft. Diese Rehabilitierung von Opfern sowjetischer Repressionsmaßnahmen erfolgt nach dem "Gesetz der russischen Föderation über die Rehabilitierung von Opfern politischer Repression (mit Änderungen und Ergänzungen vom 3. September 1993)". Mit einer entsprechenden Bescheinigung können die Betroffenen, soweit sie im Rahmen der damaligen Repressionsmaßnahmen Vermögensschäden erlitten haben, Ansprüche nach § 1 Abs. 7 VermG geltend machen.

Gemäß Artikel 3 dieses Gesetzes werden jedoch nicht nur ehemalige politische Häftlinge, sondern auch Opfer von sowjetischem Verwaltungsunrecht rehabilitiert. Dies betrifft auch Maßnahmen der sowjetischen Besatzungsmacht im Zusammenhang mit der Bodenreform in der SBZ/DDR. Dem Vernehmen nach wurden bereits erste Betroffene, die von der sowjetischen Besatzungsmacht zwar nicht interniert oder verurteilt wurden, denen jedoch im Zusammenhang mit der Bodenreform Vermögenswerte entzogen worden waren, von den russischen Behörden rehabilitiert.

Rehabilitierungsbescheinigungen der zuständigen russischen Behörden sind nach Auffassung der Bundesregierung von den Vermögensämtern im Rahmen des § 1 Abs. 7 VermG als solche - vorbehaltlich des ordre public (Artikel 6 EGBGB) - grundsätzlich anzuerkennen. Dies gilt auch dann, wenn sie in Form und Inhalt von Rehabilitierungsentscheidungen deutscher Behörden abweichen. Eine Anerkennung russischer Rehabilitierungsbescheinigungen im vorgenannten Sinne führt allerdings nicht zu einer Bindung der Vermögensämter in der Weise, daß die seinerzeit entzogenen Vermögenswerte zwangsläufig zu restituieren sind. Sie eröffnet lediglich den Anwendungsbereich des § 1 Abs. 7 VermG. Die Vermögensämter haben in jedem Einzelfall die weiteren Tatbestandsvoraussetzungen des § 1 Abs. 7 VermG sowie etwaige Ausschlußtatbestände zu prüfen.

In der Hoffnung Ihnen, verehrter Herr Pfeiffer, mit den obengenannten Informationen geholfen zu haben, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Dr. Karl Theodor zu Guttenberg