(...) Die Landesregierung hat in der laufenden Legislaturperiode im Landtag mehrfach das Vorgehen und die Sachverhalte detailliert in Stellungnahmen beantwortet. Daher ist es völlig unverständlich, wie nun behauptet werden kann, dass die Nulltoleranz in Frage gestellt werde. Der Bundesratsantrag enthält keinerlei Festlegung von Werten. (...)
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