Antwort 26.09.2008 von Karl Richter NPD
(...) zu Ihrer zweiten Frage zuerst: wenn Escort-Dienstleistern in Bayern die Erbringung von sexuellen Dienstleistern im Hotel verboten ist, dann ist es natürlich eine zielführende Maßnahme, Test-Freier einzusetzen, um ggf. Verstöße gegen diese gesetzliche Regelung auszuloten. (...)

