Frage von Christoph P. •

Schwerkranke Menschen müssen selbst für planbare, risikoarme Eingriffe persönlich erscheinen, obwohl Fernaufklärung möglich wäre. Wann wird diese belastende Pflicht endlich reformiert?

Sehr geehrter Herr Professor Lauterbach,

immer wieder erleben schwerkranke, pflegebedürftige Menschen enorme Belastungen durch vermeidbare Bürokratie im Gesundheitswesen. So müssen selbst Patientinnen und Patienten mit stark eingeschränkter Mobilität für medizinische Aufklärungsgespräche – etwa vor einem routinemäßigen Schlauchwechsel – persönlich in die Klinik transportiert werden, obwohl das Gespräch in vielen Fällen auch telefonisch erfolgen, schriftlich bestätigt und medizinisch begleitet werden könnte.

In einem konkreten Fall wurde trotz ärztlicher Zustimmung aus einer anderen Fachabteilung zur Fernaufklärung diese Möglichkeit mit Verweis auf starre Vorgaben abgelehnt. Der Nutzen des Gesprächs stand in keinem Verhältnis zum körperlichen Aufwand.

Wann wird die gesetzliche Regelung zur Aufklärungspflicht so reformiert, dass bei planbaren, risikoarmen Eingriffen eine Fernaufklärung im Sinne des Patientenwohls rechtssicher möglich ist?

Was möchten Sie wissen von:
Karl Lauterbach, MdB
Karl Lauterbach
SPD