(...) Der Personalausschuss des Europäischen Parlaments, also sozusagen die Mitarbeitervertretung der Mitarbeiter des EP, verfügt laut den Regelungen über die Beschäftigungsbedingungen über einen Finanzrahmen, der auch für die Finanzierung von so genannten "sozialen Maßnahmen" genutzt werden kann. Dies kann zum Beispiel die Ausrichtung einer Nikolausfeier für Mitarbeiter oder Ähnliches sein. (...)
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