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Karl-Georg Wellmann
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Frage von Joachim H. •

Frage an Karl-Georg Wellmann von Joachim H. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Bundestagsabgeordneter Wellmann,

kennen Sie die Probleme Berlins mit der Schwerstkriminalität durch zugewanderte Großfamilien aus der Türkei (und auch anderen Orten Deutschlands, wie Bremen oder Essen)? Lt. einem Fernsehbericht von Fakt nimmt die Türkei keine kriminellen Staatsangehörigen zurück. Diese können also nicht ausgewiesen werden. Was unternehmen Sie persönlich in dieser Sache im Außenausschuß?
http://mediathek.daserste.de/sendungen_a-z/310854_fakt/10096790_libanesische-clans-terrorisieren-berlin

Mit freundlichen Grüßen
Joachim Hahn

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Antwort von
CDU

Frage 1:

Kennen Sie die Probleme Berlins mit der Schwerstkriminalität durch zugewanderte Großfamilien aus der Türkei (ähnliche Probleme gibt es auch in anderen Ballungsgebieten Deutschlands, z.B. in Bremen und im Ruhrgebiet)?

Frage 2:

Dieses Problem der ausufernden Kriminalität durch zugewanderte Großfamilien gibt es aber nicht erst seit der Fakt-Sendung vom 10.4.2012. Das ist seit vielen Jahren bekannt, aber ein sichtbares Handeln der jeweiligen Bundesinnenminister und auch der Länderinnenminister findet nicht statt. Seitenweise finden Sie Medienberichte über diese Zustände. Wann wird seitens der verantwortlichen Politiker, Polizei und Justiz endlich wirksam gehandelt?

Antwort auf Fragen 1 und 2:

Die Problematik aus dem Umfeld kurdisch-libanesischer Großclans stammender deliktisch auffälliger Personen ist seit längerem bekannt. Es handelt sich hierbei überwiegend um Personen, die als Bürgerkriegsflüchtlinge aus dem Libanon oder aus der Türkei, letztere oftmals unter erfolgreicher Verschleierung der türkischen Staatsangehörigkeit, eingewandert sind. Die kriminellen Aktivitäten dieser Personen, die teils OK-Bezüge – zum Beispiel im Bereich der Rauschgiftkriminalität – aufweisen, teils Ausfluss gescheiterter bzw. verweigerter Integration und gettoisierter Wohn- und Lebensverhältnisse sind, stellen seit Jahren ein Problem der betroffenen Länder dar.

Auch wenn grundsätzlich im Rahmen der föderalen Kompetenzverteilung Polizei Ländersache ist, wird die diesbezügliche Lageentwicklung auch auf Bundesebene selbstverständlich aufmerksam verfolgt. Die Bekämpfung der Delinquenz von Angehörigen dieser Clans und der damit verbunden sozialen Probleme kann aber nur in den betroffenen Ländern beziehungsweise Kommunen selbst erfolgen.

Frage 3:

Lt. einem Fernsehbericht von Fakt nimmt die Türkei keine kriminellen Staatsangehörigen zurück. Diese können also nicht ausgewiesen werden. Was unternehmen Sie persönlich damit der Staat Recht und Ordnung wieder durchsetzen kann?

Antwort 3:

Für den Vollzug der Rückführungen sind die Bundesländer zuständig. Entsprechende Einzelfälle werden u. a. im Rahmen der deutsch-türkischen Konsularkonsultationen thematisiert.