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Karl Diller
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Frage von Alfred M. •

Frage an Karl Diller von Alfred M. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Diller,

was ist Ihr Standpunkt bei der Gewährleistung des Embryonenschutzes, der adulten Stammzellforschung und dem Stammzellengesetz? Setzen Sie sich gegen embryonenverbrauchende Forschung ein? Halten Sie an dem Lebensrecht der Embryonen, einem Naturrecht und universalem Gesetz, fest?
Ich wünsche Ihnen die Gabe der Unterscheidung und der Erleuchtung durch den Heiligen Geist.

Mit freundlichen Grüßen
Prof. Alfred Müller

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Prof. Müller,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 1.12. an abgeordnetenwatch.de bezüglich Embryonenschutz, adulte Stammzellforschung und Stammzellgesetz.

Im Jahre 2002 hatten wir eine grundlegende Diskussion über diese hoch sensible Thematik. Im Januar 2002 schrieb ich einer Petentin aus meinem Wahlkreis folgende Antwort, die für mich nach wie vor aktuell ist:

"Die Forschung ist gemäß Grundgesetz frei. Ihre Freiheit findet aber dort ihre Grenzen, wo sie die grundgesetzlich garantierte Menschenwürde verletzten könnte.
Das Menschwerden beginnt für mich mit dem Einnisten der befruchteten Eizelle im Mutterleib. Dennoch ist es richtig und geboten, Embryonale Stammzellen (ES) auch schon außerhalb des Mutterleibs unter einen besonderen rechtlichen Schutz zu stellen.
Stammzellenforschung ist noch Grundlagenforschung und damit noch sehr viele Jahre davon entfernt, klinisch anwendbare Ergebnisse zu liefern. Sie sollte sich auf tierische ES und bei Menschen auf erwachsene Stammzellen konzentrieren. Allerdings: Die bei einer künstlichen Befruchtung entstehenden „überzähligen“ ES sollten für die Grundlagenforschung freigegeben werden, um herauszufinden, ob sie zur Heilung kranker Menschen verwendbar sind. Mißbrauch sollte jedoch streng unterbunden werden. Ich bin gegen einen weltweiten Handel mit ES, weil Mißbrauch dann nicht zu unterbinden wäre.
PID ist bei uns verboten, weil sie zur genetischen Selektion führt. Andere Länder erlauben sie unter strengen Auflagen, um Familien, in denen Erbkrankheiten aufgetreten sind, zu einem genetisch gesunden Kind zu verhelfen. Es bleibt noch sorgfältig juristisch zu prüfen, ob man PID nur zu diesem Zweck auch bei uns erlauben kann."

Zurzeit werden in den Fraktionen einzelne Gruppenanträge und -initiativen beraten, die sich noch ständig ändern. Ich werde am Schluss prüfen, welcher Gruppenantrag meiner oben geschilderten Auffassung am nächsten kommt.

Mit freundlichen Grüßen

Karl Diller, MdB