(...) Ich bin der Ansicht, dass man den Inhalt des 2002 beschlossenen Bundesgesetzes, der das Ergebnis eines Kompromisses war und eine sehr konfliktreiche öffentliche Diskussion beendet hat, nicht unberücksichtigt lassen sollte. Deswegen vertrete ich die Auffassung, dass der 2002 mit dem Stammzellengesetz (StZG) eingeführte Stichtag für die Forschung mit embryonalen Stammzellen beibehalten werden sollte. (...)
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