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Frage von Hans-Josef W. •

Frage an Karin Kortmann von Hans-Josef W. bezüglich Staat und Verwaltung

Sehr geehrte Frau Kortmann,

1.) Wahlpflicht statt Wahlrecht

Ich bin ein Befürworter der Wahlpflicht statt Wahlrecht, wie es z.B. in Belgien oder einigen schweizer Kantonen seit langer Zeit üblich ist.

Ihr Kontrahent bei der Oberbürgermeisterwahl von Düsseldorf hat mit "stolzen" >50% gewonnen, bei einer Wahlbeteiligung von ca.30% = 15% der Wahlberechtigten. Ist das noch repräsentativ ?

Eine Wahlpflicht würde sicherlich zu ernsthafteren Überlegungen führen, und der allgemeinen Wahlverdrossenheit entgegenwirken.
z.Zt. sind ja die Nichtwähler die stärkste Fraktion - aber ohne Mandat.
Für eine Wahlpflicht müßte das Grundgesetz geändert werden - oder haben die etablierten Parteien Angst davor ?

2.)Die Notwendigkeit des Sparens ist allseits bekannt . Warum werden nicht einige kleinen Bundesländer in grössere integriert, z.B. Hamburg,Bremen,Saarland...Man würde ganze Landesparlamente mit der entsprechenden Bürokratie einsparen, was sicherlich Millardenbeträge ergeben würde,statt über 0,x% der Rentenerhöhung wochenlang zu diskutieren.
Management,Vorbild und Motivation muss von oben anfangen und sich nicht auf Nebenschauplätzen festharken.

mit freundlichen Grüssen
H.J.Wieser

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Wieser,

Ihre erste Frage zu der Repräsentativität der Oberbürgermeisterwahl in Düsseldorf ist einfach zu beantworten: Nein. Das Ergebnis ist nicht repräsentativ. Und ich möchte das auch nicht als Trend für Großstadtwahlen akzeptieren, wie es ein Politikwissenschaftler getan hat.
Eine Wahlpflicht löst das Problem aber nicht, da es ja auch Konsequenzen geben müsste, wenn man nicht teilnimmt. Wie sollen sie aber aussehen? Ich finde jedoch, dass jede Bürgerin und jeder Bürger bereits eine Wahlverpflichtung hat, da die Demokratie von Beteiligung und Einmischung lebt. Ohne geht es nicht!

Bezüglich der Zusammenlegung der Bundesländer stimme ich Ihnen zu. Es wäre durchaus sinnvoll einige Länder zusammenzulegen. Dies wird beispielsweise im Fall von Berlin und Brandenburg deutlich.
Die Idee, Berlin und Brandenburg zu fusionieren, ist so alt wie die deutsche Einheit: Seit 18 Jahren wird immer wieder debattiert, ob, wie und wann aus den beiden Bundesländern eines werden kann. 1993 begannen Verhandlungen zwischen Berlin und Brandenburg, 1995 unterschrieben die Regierungschefs einen Fusionsvertrag. Doch als im Mai 1996 die Bürger beider Länder in einer Volksabstimmung die Länderfusion besiegeln sollten, stimmte die Mehrheit der Brandenburger mit "Nein".
Jetzt wird über eine neue Volksabstimmung debattiert.
Sie sehen daran, dass die Beharrungskräfte manchmal stärker sind als die politische Vernunft.

Mit freundlichen Grüßen
Karin Kortmann