(...) Mit Gesundheitsschutz der Beschäftigten, mit Patientenwohl oder Verbraucherschutz sind solche Regelungen in keiner Weise vereinbar. Für mich gilt: Bereitschaftsdienst ist grundsätzlich Arbeitszeit. So hat der Europäische Gerichtshof geurteilt und so haben wir auch als Europäisches Parlament in erster Lesung gestimmt. (...)
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