(...) Nach deutscher Rechtsprechung dürfen Unternehmen meines Wissens nach eine/n eventuell künftigen Arbeitnehmer/in schon einmal zur Probe arbeiten lassen, ohne einen Arbeitsvertrag abgeschlossen zu haben, diese Arbeitszeit muss aber auch entlohnt werden. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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