(...) Den vorgelegten Entwurf eines Gesetzes gegen Abgeordnetenbestechung musste ich jedoch ablehnen, weil die mit dem Gesetz gewollte Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption aus Sicht der deutschen Rechtsordnung problematisch ist. Die Konvention verlangt eine Verschärfung des geltenden Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung und setzt dabei gewählte Abgeordnete mit weisungsgebundenen Beamten gleich. (...)
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