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Frage von Bernd R. •

Frage an Johannes Zehfuß von Bernd R. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Zehfuß,

kürzlich hat sich endlich auch der bekannte BGH- Richter (und Kommentator des Strafgesetzbuches) Prof. Dr. iur. Thomas FISCHER öffentlich für die Einführung des Wortprotokolls - und sogar der Videoaufzeichnung - in der Tatsacheninstanz
ausgesprochen (1).

Hierzu wüßte ich gerne wie Sie als Mensch mit bodenständigen Beruf und Politiker hierzu stehen?

Gibt es nachlesbare Vorschläge Ihrer Partei zur - meines Erachtens überfälligen- Änderung der Strafprozeßordnung, vielleicht auch der ZPO, in eine solche Richtung?

Falls nicht: Was spricht gegen solche Initiativen?

Gehe ich fehl in der Annahme, namhafte Rechtsanwender würden nach Aktivitäten der Legislative -im Interesse der Bürger wie des Ansehens der Justiz- regelrecht rufen?

Wem genau nützt denn noch der Verzicht auf die ausgezeichneten Möglichkeiten der Videodokumentationen (auch bei Psych. Begutachtungen im informierten Einverständnis der Probanden, vgl. Anfrage seitens des Vereins Anti-Korruption.Reformation 2014 e.V. vom 3.1.2015, Link 2) in Gerichtsverfahren?

Ich bitte Sie höflichst um wahrheitsgemäße und vollständige - sachkundige - Beantwortung.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Rieder

2. Vorsitzender des Vereins Anti- Korruption.Reformation 2014 e.V.

1) Auf Nachfrage des Berliner Strafverteidigers SEYDEL bei Zeit online, h 1:15: 35 hier:
http://www.zeit.de/video/2015-10/4568815641001/bundesrichter-ich-bin-kein-wutbuerger

2) http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_katarina_barley-778-78009--f448111.html#q448111

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