Sehr geehrter Herr Schäfer, sind Sie bereit, sich innerhalb Ihrer Fraktion für die Unterstützung eines AfD-Verbotsverfahrens, zu beantragen durch das Verfassungsorgan "Bundesrat", einzusetzen?
Ich verweise auf die Rechtswissenschaftliche Stellungnahme auf https://verfassungsblog.de/stellungnahme-parteiverbotsverfahren-afd/ und auf das jüngst veröffentlichte Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte. Jede weitere Verzögerung eines Verbotsantrags aus parteipolitischem Taktieren erscheint mir angesichts dieser Einschätzungen als Entscheidung gegen die wehrhafte Demokratie.
Sehr geehrter Herr F.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.
Die Hürden für Parteiverbotsverfahren sind aus historischen Gründen enorm hoch und verfassungsrechtlich verankert. Das Bundesverfassungsgericht legt einen sehr strengen Maßstab fest und bezeichnet das Verbot als "schärfstes", aber auch "zweischneidiges" Schwert des Rechtsstaats. Als überzeugter Demokrat und Anhänger eines starken Rechtsstaats sehe ich ein Parteiverbot sowohl gegen rechts- als auch linksradikale Parteien ebenfalls als „ultima ratio“ an. Ein Parteiverbot darf nicht zur reinen Bequemlichkeit werden. Auch radikal-politische Überzeugungen müssen grundsätzlich im Parlament gestellt werden, denn wer Angst vor Meinungen hat, findet schlicht keine besseren Antworten und Lösungen. Dort wo aber aus Meinungen aktive Bestrebungen zur Beseitigung unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung werden, ist das Tätigwerden von Behörden und Gerichten geboten.
Die Agenda der AfD definiert sich über irrationale Ablehnung demokratischer Kompromissfindung, die Schaffung von Feindbildern und das Schüren von Unzufriedenheit - sinnvolle, durchdachte Lösungsansätze sucht man hier oft vergebens. Sie propagiert scheinbar einfache Antworten auf komplexe Probleme. Deshalb ist es Kernaufgabe jeder demokratischen Partei, an echten Lösungen zu arbeiten, die zu spürbaren Verbesserungen führen - etwas das in den letzten Jahren offenkundig in Teilen versäumt worden ist. Die Probleme der Menschen müssen gelöst und ihre Sorgen ernstgenommen werden - unabhängig davon, wer im Land regiert. Nur indem wir Populisten den Nährboden der Unzufriedenheit durch spürbare, realpolitische Verbesserungen entziehen, lässt sich wieder nachhaltiges Verständnis für die Stärke unseres demokratischen Systems bei den Menschen schaffen.
Dass Teile der AfD gesichert rechtsextrem sind und sich die Partei in vielen Bundesländern bereits unter Beobachtung des Verfassungsschutz befindet, belegt, dass es sich hierbei schon lange nicht mehr um Einzelfälle handelt. Die große Zahl der AfD-Wähler und sicherlich auch viele Mitglieder dürfen zwar nicht pauschal mit extremistischen Positionen gleichgesetzt werden, bezeichnend ist jedoch, dass es den gemäßigten Kräften der AfD - entweder aus Unwillen, Gleichgültigkeit oder Hilflosigkeit - nicht gelingt, sich glaubhaft von dem wachsenden rechtsextremen Flügel der AfD zu distanzieren und diese klar verfassungsfeindlichen Strömungen intern zu bekämpfen. Dieses Problem wird immer wieder durch Austritte namhafter AfD-Mitglieder belegt, denen die eigene Partei zu extrem und autokratisch geworden ist.
Das von Ihnen angesprochene Verbotsverfahren muss also ganz klar ab dem Moment, an dem klare und überwiegende juristische Erfolgsaussichten vorliegen, und somit eine Gefährdung akut bejaht werden muss, angestrengt werden. Die reine Feststellung der „Wahrscheinlichkeit“ durch das kürzliche Gutachten ist ein Indiz, aber reicht m.E. derzeit noch nicht als rechtliche Grundlage aus. Ein Scheitern eines verfrühten Verfahrens könnte die AfD politisch sogar erheblich stärken.
Meine Aufgabe als gewählter Landtagsabgeordneter sehe ich vor allem darin, an den angesprochenen Lösungen für unser Land und den Wahlkreis aktiv mitzuarbeiten und als Teil der regierungstragenden Fraktionen für einen spürbaren Aufschwung in unserer Heimat zu sorgen.
Ihr Johannes Schäfer

