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Johannes Remmel
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Frage von Horst S. •

Frage an Johannes Remmel von Horst S. bezüglich Umwelt

Werter Herr Minister Remmel,

als interessierter und aktiver Bürgere verfolge ich seit geraumere Zeit die Diskussion zum Thema "flächendeckende Dichtheitsprüfung privater Hausanschlüsse". Ich beobachte die Verhaltensweisen und nehme die Aussagen der in diesem Bereich aktiven Politiker zur Kenntnis. Dabei fallen mir Mandatsträger auf, die zu diesem Thema ihre Ansicht geändert haben. Sie räumen Fehler ein, verschließen sich nicht gegenläufiger Argumente und bemühen sich, die einmal gemachten Fehler zu beheben. Das bewerte ich positv und damit stehe ich nicht allein.
Unangenehm erscheinen mir diejenigen Politiker, die mit fanatischem Eifer argumentieren, anderslautende Argumente ignorieren und Andersdenkende diskriminieren. So der umwelt-politische Sprecher der SPD-Fraktion, der den politischen Gegnern unterstellt, dass sie den Bürgerinitiativen (BI) auf dem Leim gegangen und dadurch ihre Einstellung geändert haben sollen. Er unterstellt den BI unseriöse Einflußnahme. So geschehen während der 53. Plenarsitzung am 26.01.12.
In der selben Veranstaltung ist mir Ihr Redebeitrag aufgefallen, in dem Sie die als Verbrecher bestraften Brunnenvergifter aus der grauen Vorzeit und dem Mittelalter als Gleichnis bemühten.
Ich unterstelle Ihnen nicht, dass Sie alle Eigentümer und Nutzer von Hausanschlüssen als Brunnenvergifter darstellen wollten - schließlich wollen Sie ja wiedergewählt werden - nein, ich interpretiere Ihren Beitrag als Selbstanzeige, denn:
Wer läßt es zu, dass Unmengen an mit Antibiotika- u. Arzneimittelrückstände belasteten Gülle und schadstoffbelasten Klärschlämme auf Felder aufgebracht und ebenso belastete Industrieabwässer ins Erdreich oder Gewässer eingebracht werden dürfen???
Um in Ihrem Gleichnis zu bleiben, wessen Verhalten ist hier mit den verbrecherisch handelnden Brunnenvergiftern aus grauer Vorzeit und dem Mittelalter zu bewerten??
In Erwartung Ihrer persönlichen Antwort verbleibt mit Grüßen aus dem Münsterland

Horst Sellge

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Sellge,

ich danke für Ihre kritische Zuschrift und möchte Folgendes zu bedenken geben:

Unser Trinkwasser ist von jeher als besonders schützenswertes Lebensmittel betrachtet worden, was ein Blick in die Historie, von mir illustriert durch den Bezug zum Problem des Brunnenvergiftens im Mittelalter, zeigt. Mehr und Anderes war mit der geschichtlichen Analogie nicht beabsichtigt und auch nicht gesagt. Dass der Gesetzgeber in Bund und Land im Sinne des vorsorgenden Gesundheitsschutzes hier in der Verantwortung steht, ist im Landtag unstrittig. Über die Wege dorthin gab es einige Debatten, die dazu führen, dass wir zukünftig eine verlässliche, bürgerfreundliche und praktikable Verfahrenslösung präsentieren können.

Was die von Ihnen erwähnte Belastung unserer Böden durch Gülle und Klärschlämme betrifft, so möchte ich darauf hinweisen, dass es strenge rechtliche Anforderungen an alle Stoffe gibt, die als Düngemittel oder sogenannte Bodenverbesserungsmittel auf Felder aufgebracht werden dürfen.
Das Düngerecht schreibt vor, dass ein Düngemittel nur angewandt werden darf, wenn es die Anforderungen des Düngegesetzes und der Düngemittelverordnung erfüllt. Dazu gehört, dass bei sachgerechter Anwendung die Gesundheit von Menschen und Tieren nicht geschädigt und der Naturhaushalt nicht gefährdet werden darf. Jedes Düngemittel muss einem zugelassenen Düngemitteltyp entsprechen und darf nur aus bestimmten Ausgangsstoffen hergestellt sein. Für mögliche Schadstoffe (Schwermetalle und organische Schadstoffe) sind Grenzwerte einzuhalten. Die Anforderungen an die Düngemittel werden von der Düngemittelverkehrskontrolle (zuständig ist hier das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz) überwacht, für die richtige Anwendung ist der Direktor der Landwirtschaftskammer als Landesbeauftragter die zuständige Behörde.

Grundsätzlich dient die Düngung mit Wirtschaftsdüngern, also Gülle oder Stallmist, der Rückführung von Nährstoffen auf die Felder und ist somit die Grundlage für eine sinnvolle Kreislaufwirtschaft. Ansonsten müssten ausschließlich Mineraldünger, die mit hohem Energieaufwand oder aus endlichen Ressourcen hergestellt werden, eingesetzt werden. Voraussetzung ist jedoch, dass die Gülle die o.a. Anforderungen erfüllt und ordnungsgemäß angewandt wird, dass die Anwendung nicht zur Überdüngung und bspw. einem Risiko des Austrags von Nährstoffen in Grund- oder Oberflächengewässer führt.

Gülle kann Antibiotika enthalten; grundsätzlich können diese Antibiotika auch im Boden überdauern und in geringen Spuren von Pflanzen aufgenommen werden. In NRW wurden dazu mehrere Untersuchungen in den letzten Jahren durchgeführt. Auch auf langjährig mit Gülle gedüngten Feldern konnten jedoch keine gesundheitlich relevanten Mengen in den Pflanzen festgestellt werden. Dennoch darf es nicht zu einer Anreicherung von Antibiotika im Boden kommen. Das Problem sollte jedoch an der Quelle, d.h. schon beim Einsatz der Antibiotika im Stall, angegangen werden. Aus diesem Grund unterstützt das Ministerium alle Bestrebungen, den Einsatz von Antibiotika auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken und sieht hier einen Arbeitsschwerpunkt im Verbraucherschutz.

Die Verwendung von Klärschlamm als Düngemittel ist, neben dem Düngerecht, zusätzlich in der Klärschlammverordnung geregelt. Darin sind die Voraussetzungen für die Aufbringung von Klärschlamm festgelegt, u.a. müssen Klärschlämme und die Böden, auf denen sie aufgebracht werden, regelmäßig untersucht und strenge Grenzwerte für Schwermetalle und organische Schadstoffe eingehalten werden. Jede Aufbringung muss dokumentiert und angezeigt werden. Die Aufbringungsmenge ist begrenzt. Zurzeit wird die Klärschlammverordnung novelliert, NRW setzt sich dabei für sehr strenge Maßstäbe hinsichtlich der tolerierbaren Schadstoffbelastung ein.

Dennoch sind Klärschlämme als Schadstoffsenke ein Risiko bei der Verwertung als Düngemittel. NRW hat sich daher für einen Ausstieg aus der landwirtschaftlichen Verwertung ausgesprochen.

Sehr geehrter Herr Sellge,

ich hoffe, Ihnen mit diesen knappen Erläuterungen gedient zu haben und verbleibe mit besten Grüßen

Johannes Remmel