(...) Bei einer allgemeinen Vorprüfung ist zu prüfen, ob hinsichtlich Art, Größe und Standort mit erheblichen Umweltauswirkungen zu rechnen ist und deswegen eine UVP durchgeführt werden muss. Je näher der Wert an der Schwelle von 20 Anlagen liegt, bei der eine UVP automatisch verpflichtend ist, um so eher ist von möglichen erheblichen Umweltauswirkungen auszugehen. (...)
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