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Antwort von Johanne Modder
SPD
• 14.07.2011

(...) Aufgrund des Nds. Versorgungsrücklagengesetzes wurden ab 1999 jährlich Beiträge an ein Sondervermögen "Niedersächsische Versorgungsrücklage" gezahlt. Die Zuführungen an das Sondervermögen sollten ursprünglich bis 2017 erfolgen und ab 2018 zur Abfederung der Steigerung der Versorgungsausgaben entnommen werden. (...)

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