(...) Wahlperiode befasst sich explizit damit, dass künftig die Kirchensteuer aufgrund der Entwicklung der Mitgliederzahlen als Lohnabzug bei der Leistungsberechnung bei Arbeitslosigkeit entfällt. Eine generelle Abschaffung der Kirchensteuer liegt m.E. im Ermessen der Kirchen und kann und sollte nicht Angelegenheit des Staates sein. (...)
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Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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