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Jörn Thießen
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Frage von Helmut R. •

Frage an Jörn Thießen von Helmut R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Thießen,

Vielen dank für diese Ihre Antwort vom 23.7.08. Als Privatperson kann ich Sie verstehen aber als der dem Volk verpflichtete Bundestagsabgeordnete? Und bitte verzeihen Sie ich hatte nicht danach gefragt welcher Partei ich angehöre, sondern:

1)" Ist es rechtlich mit dem GG für die Bundesrepublik zu vereinbaren einen betroffenen Bürger mit einem Redebeitrag von einer im öffentlichen Interesse liegenden Veranstaltung auszugrenzen?"
2) Ist es für Sie als Mensch und Bundestagsabgeordneten vertretbar oder würden Sie dem Betroffenen raten seine Entscheidung zu überdenken?"
3) Ist es in einer sich Demokratie nennenden Gesellschaft vertretbar einen Bürger nur weil er einer anderen zugelassenen Partei angehört auszugrenzen oder würde man diese Gesellschaft dann als Diktatur bezeichnen können?"

Ob es Ihnen bitte möglich wäre meine Fragen zu beantworten? Ich bin Mitglied einer legal zugelassenen Partei mit der sich die anderen Parteien auch ihre wie es öffentlich so schön heißt auseinandersetzen wollen. Hier hätten sie die Möglichkeit. Ich gehöre zu denen die arm und wehrlos sind. Und ich bitte Sie den Bundestagsabgeordneten doch nur um eine verständlich begründete Antwort!

Mit freundlichem Gruß H.Radunski

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Antwort ausstehend von Jörn Thießen
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