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Frage von Axel R. •

Frage an Jörg Tauss von Axel R. bezüglich Verbraucherschutz

Was wird eigentlich gegen Telefonspam unternommen.
Ich streite mich schon 6 Wochen mit einer Inkassofirma aus hamburg rum um eine Rechnung zu klären. Bei den umfangreichen Nachforschungen bin ich in div. Foren gelandet wo eine abzocke in ganz genau der gleichen weise beschrieben wird.
Erst eine Rechnung durch die telekom mit einer Teilnahme an einem angeblichen Glücksspiel.
Dann kommt MCN telekom/Bad Homburg mit dem Anbieter der aber nicht der Inhaber der Telefonnummer ist.
Dann kommt Post von ConKred Inkasso/ Hamburg incl. etlicher Gebühren wo gleich mit dem Gerichtsvollzieher gedroht wird.
Mittlerweile hat der Glücksspielanbieter neue telefonnummern geschaltet und tritt auch unter neuem Namen auf.

Auf eine Antwort hoffend verbleibe ich
MfG
axel Rohmann

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Rohmann,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Sie sprechen ein aus Sicht des Verbrauchers ausgesprochen wichtiges Thema an. Denn die Beschwerden über unerbetene Telefonanrufe, und damit verbunden, untergeschobene Verträge, aber auch die von Ihnen benannte „Telefon-Abzocke“ ebben leider nicht ab. Um allerdings Ihren konkreten Fall bewerten zu können, fehlen mir vertiefende Informationen. Dennoch möchte ich versuchen, Ihnen bei der Lösung Ihres „Abzocke-Problems“ behilflich zu sein.

Die nachfolgenden Informationen finden sich in ausführlicher Form übrigens auch auf den Internetseiten des Bundeswirtschaftsministeriums (www.bmwi.de), der Bundesnetzagentur (www.bundesnetzagentur.de) und beim Verbraucherzentrale Bundesverband (www.vzbv.de), die sich der Problematik intensiv angenommen haben.

Wenn Sie Opfer der von Ihnen beschriebenen „Telefon-Abzocke“ geworden sind, sollten sie grundsätzlich folgende Schritte einleiten:
Machen Sie Einsprüche gegen Ihre Telefonrechnung gegenüber dem Rechnungsersteller oder, bei Forderungen anderer Anbieter, diesen Anbietern gegenüber geltend. Begründen Sie diesen Einspruch schriftlich. Klären Sie dann mit dem Rechnungssteller ab, wie mit der Behandlung des strittigen Betrages umzugehen ist, um beispielsweise eine Anschlusssperre zu verhindern. Sie sollten sich überdies möglichst direkt nach Erhalt der Rechnung beschweren, da ihre Verbindungsdaten von ihrem Anbieter bis zu sechs Monate gespeichert werden – es sei denn Sie haben einer solchen Speicherung grundsätzlich widersprochen. Verlangen Sie dabei eine Beantwortung innerhalb einer bestimmten Frist (Bsp. drei Wochen).

Sollte sich das strittige Problem immer noch nicht gelöst haben, können Sie gemäß § 47a Telekommunikationsgesetz mit Hilfe der Bundesnetzagentur ein Schlichtungsverfahren durchführen. Einen Leitfaden, wie man richtig mit Rechnungsproblemen bei Telefonabrechnungen umgehen sollte, bietet der Verbraucherzentrale Bundes-verband. Dort finden Sie überdies weitergehende Informationen, Musterschreiben etc.

Um diesen und anderen unsauberen Praktiken entgegenzuwirken hat Bundesministerin Zypries Ende letzten Jahres einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung der unerlaubten Telefonwerbung angekündigt. Erwartet wird dieser in den nächsten Tagen und soll u.a. schärfere Sanktionen, Widerrufsrechte, die Höhe von Bußgeldern etc. regeln und so die Rechte der Verbraucher stärken.

Ich hoffe, Ihnen etwas weiter geholfen zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen

Jörg Tauss