Portrait von Jörg Tauss
Jörg Tauss
Einzelbewerbung
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Jörg Tauss zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Hans-Martin W. •

Frage an Jörg Tauss von Hans-Martin W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Tauss,
wie ist ihr Standpunkt zum Verbot von Flashmobs in Braunschweig?
Hier ein Informationsartikel:
http://www.nerdcore.de/wp/2009/07/25/braunschweig-verbietet-flashmobs/

Können sie die Entscheidung des Ordnungsamtes nachvollziehen oder haben sie eine andere Meinung zu dem Thema?
Gibt es da ein Gesetz das ich noch nicht kenne?

Ich Zitiere aus § 15 Abs. des Versammlungsgesetz: "Die zuständige Behörde kann die Versammlung oder den Aufzug verbieten oder von bestimmten Auflagen abhängig machen, wenn nach den zur Zeit des Erlasses der Verfügung erkennbaren Umständen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bei Durchführung der Versammlung oder des Aufzuges unmittelbar gefährdet ist."
Ich meine doch mal zu behaupten, dass dies nicht der Fall sei.

Nun würde ich gerne ihre Meinung dazu hören.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Martin Wulfmeyer

Portrait von Jörg Tauss
Antwort von
Einzelbewerbung

Sehr geehrter Herr Wulfmeyer,

ich halte das Verhalten der Stadt Braunschweig für sehr aufschlussreich. Den mir von Ihnen überlassenen Artikel habe ich am Samstag meiner Frau bereits zum Frühstück vorgelesen und wir haben uns beide gefragt, in was für einem Land wir eigentlich leben.

Wäre ich an diesem Tage in der Nähe von Braunschweig würde ich hingehen, einen Pirateninfostand organisieren und mich vor Ort überzeugen, dass an diesem Tag dort nun auch wirklich niemand illegal picknickt und gar das Strassenpflaster befleckt.

Im übrigen hat ansonsten jede(r) Deutsche auch in Braunschweig das Recht, sich unter freiem Himmel zu versammeln. Dies füge ich Ihrer rechtlichen Beurteilung, die ich teile, noch gerne als Anmerkung hinzu.

Dessen ungeachtet müssen natürlich aber auch Menschen im Sinne der Arbeitszeitordnung ohne verfassungsrechtliche Absicherung die Möglichkeit haben, sich selbst in öffentlichen Räumen Nahrungsmittel einzuverleiben. Das Verbringen solcher Pausen ist auf Strassen und Plätzen nach meiner Kenntnis und selbst in Braunschweig noch erlaubt.

Vielen Dank für den Link, den ich gerne wiederhole:

> http://www.nerdcore.de/wp/2009/07/25/braunschweig-verbietet-flashmobs/

Mit freundlichen Grüßen und bitte NIE illegal in Braunschweig oder
sonst wo picknicken
Jörg Tauss