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Jochen Borchert
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Frage von Franz-Josef A. •

Frage an Jochen Borchert von Franz-Josef A. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Borchart,

Zum 01.01.2009 hat sich für Selbsständige in der gesetzlichen Krankenkasse eine tiefgreifende Änderung ergeben.
Selbsständige erhalten im Krankenheitsfall kein Krankengeld mehr. Das Krankengeld muß zusätzlich freiwillig versichert werden. Für selbstständige Kleinunternehmer bedeutet diese Veränderung eine zusätzliche Belastung und kann sich im Krankheitsfall existenzbedrohend auswirken.
Meine Frage: Welchen Hintergrund hat diese Änderung in der gesetzlichen Krankenkasse?

Mit freundlichem Gruß

Franz-Josef Aumann

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Aumann,

herzlichen Dank für Ihre Frage zum Anspruch Selbständiger auf die Zahlung von Krankengeld im Krankheitsfall. Für mich als Bundestagsabgeordneten ist es sehr wichtig, das nötige Feedback – sei es positiv oder auch negativ – aus dem Wahlkreis zu bekommen. Aus diesem Grunde bin ich für Zuschriften, wie die Ihre sehr dankbar. Seit dem 1. Januar 2009 haben Selbstständige, die freiwillig in der Gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, keinen Anspruch mehr auf die Zahlung von Krankengeld. Im Gegenzug ist der Beitragssatz für sie jedoch ermäßigt. Es besteht allerdings die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Tarifen zu wählen und so über den Wahltarif einen Krankengeldanspruch zu erlangen.

Auch vor dem 1. Januar 2009 war das Krankengeld für Selbständige keine Pflichtleistung der GKV. Es stand im Ermessen der Krankenkasse, ob bzw. ab welchem Zeitpunkt den freiwillig Versicherten ein Anspruch auf Krankengeld zugestanden wird. Die Krankenkassen konnten den Anspruch auf Krankengeld für diese Versicherten in ihrer Satzung ausschließen oder erst später entstehen lassen.

Ich freue mich jedoch, Ihnen mitteilen zu können, dass nach einem sich derzeit noch in den Beratungen befindenden Gesetzentwurf geplant ist, die Ansprüche der freiwillig Versicherten jenen der Festangestellten anzugleichen. Da sich der Entwurf noch in der Beratung befindet, ist es momentan noch nicht möglich, Genaues zur Ausgestaltung der neuen Regelung zu sagen. Ziel der Neuregelung ist es, die Versorgungsmöglichkeiten der freiwillig Versicherten auszuweiten. Ich versichere Ihnen, dass ich die in diesem Zusammenhang stattfindenden Beratungen kritisch begleiten werde und möchte mich an dieser Stelle ganz herzlich für das in mich gesetzte Vertrauen bei Ihnen bedanken. Mit freundlichen Grüßen nach Oer-Erkenschwick

Jochen Borchert, MdB