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Jochen Borchert
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Frage von Klaus D. •

Frage an Jochen Borchert von Klaus D. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrtH Herr Borchers,
ich beginne mit einem Zitat des Informationsdienstes Wissenschaft:

"Das Arbeitslosengeld (ALG) II reicht nicht aus, um Kinder und Jugendliche ausgewogen zu ernähren. Zu diesem Schluss kommt das Forschungsinstitut für Kinderernährung (FKE) der Universität Bonn in einer umfangreichen Studie. Demnach veranschlagt der Gesetzgeber für Nahrung und Getränke bei 14- bis 18-Jährigen lediglich 3,42 Euro pro Tag. Selbst wer nur beim Discounter kauft, muss jedoch im Schnitt 4,68 Euro täglich hinblättern, um den Appetit eines Teenagers mit ausgewogener Kost zu stillen. Das FKE empfiehlt, das Arbeitslosengeld entsprechend anzupassen. Kinder und Jugendliche aus niedrigen sozialen Schichten leiden heute zwei- bis dreimal so häufig unter Fettleibigkeit wie besser situierte Altersgenossen."

Wie stehen Sie und die CDU zur erforderlichen Anpassung von Hartz IV um die Ernährung der Kinder und Jugendlichen auf gesunde Art zu sichern?

Mit freundlichen Grüßen nach Berlin
Klaus Duhme

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Duhme,

für Ihre Frage, in der Sie die Sicherung des Existenzminimums in Bezug auf die Ernährung von sozial benachteiligten Kindern und Jugendlichen ansprechen, möchte ich mich recht herzlich bedanken.

Dem Bemessungssystem für den Regelsatz in der Sozialhilfe, an dem sich auch die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch 2. Buch (SGB II) orientieren, liegt -- auf Grund eines Beschlusses der Ministerpräsidentenkonferenz aus dem Jahr 1989 -- seit 1990 das Statistikmodell zu Grunde, das mit dem Gesetz zur Reform des Bundessozialhilfegesetzes vom 23. Juli 1996 gesetzlich verankert worden ist. Danach hat die Regelsatzbemessung Stand und Entwicklung von Nettoeinkommen, Verbraucherverhalten und Lebenshaltungskosten zu berücksichtigen. Grundlage dafür sind die statistisch ermittelten Verbrauchsausgaben der untersten 20 vom Hundert der nach ihrem Nettoeinkommen geschichteten Haushalte nach Herausnahme der Empfänger von Leistungen der Sozialhilfe. Datengrundlage ist die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS).

Die Bedarfsbemessung auf Basis der EVS erfolgt für den Eckregelsatz, also den Regelsatz für den Haushaltsvorstand. Daher ist es sachgerecht, der Bemessung des Eckregelsatzes die relevanten Verbrauchsausgaben von Ein-Personen-Haushalten im unteren Einkommens-bereich zugrunde zu legen. Die Regelsätze für die sonstigen Haushalts-angehörigen werden von dem Eckregelsatz abgeleitet.

Es steht mit dem Statistikmodell nicht im Einklang, bestimmte Personengruppen mit einem besonderen Verbrauchsverhalten zu berücksichtigen. Den Leistungsberechtigten wird vielmehr eine pauschalierte Geldleistung für alle zum notwendigen Bedarf gehörenden Güter zur Verfügung gestellt, also auch für Güter, für die Leistungen nicht in Anspruch genommen werden wie z. B. Tabakwaren und Alkohol bei Kindern. Ein höherer Bedarf für einzelne Güter wird durch einen geringeren Bedarf an anderen Gütern kompensiert. Somit ist durch die Regelsatzbemessung der in § 27 Abs. 2 SGB XII festgeschriebenen Bestimmung "Bei Kindern und Jugendlichen umfasst der notwendige Lebensunterhalt auch den besonderen, vor allem den durch ihre Entwicklung und ihr Heranwachsen bedingten Bedarf." ausreichend Rechnung getragen. In Einzelfällen kann darüber hinaus auch die Öffnungsklausel des § 28 Abs. 1 Satz 2 SGB XII zur Anwendung kommen.

Die Bundesregierung hat bereits vielfältige Maßnahmen dazu ergriffen, den Bürgern eine gesunde Lebensweise näher zu bringen. Mit diesen Schritten und langfristigen Strategien zur Prävention von Übergewicht folgt die Bundesregierung dem von der Weltgesundheits-organisation (WHO) empfohlenen integrierten Ansatz. Ineinander greifen sollen insbesondere die Bereiche der Ernährungsaufklärung, Bewegungsförderung und Stressbewältigung. Im Zentrum der Arbeit standen deshalb vielfältige Informations-, Aufklärungs- und Bildungsmaßnahmen zur Unterstützung einer gesunden Ernährung und Lebensführung der Bevölkerung. Mit einem Finanzvolumen von rund 7,6 Million Euro wurden zahlreiche Maßnahmen gefördert. Dazu gehören beispielsweise:

.. Der Wettbewerb "Besser essen. Mehr bewegen" - in bundesweit 24 Modellregionen werden integrierte Ansätze zur Vermeidung von Übergewicht bei Kindern gefördert.

.. Die Durchführung der "Nationalen Verzehrsstudie II" - die letzte entsprechende Untersuchung liegt bereits 20 Jahre zurück. Dabei werden repräsentative Daten zum aktuellen Lebensmittelverzehr und zum Ernährungsverhalten der 14-bis 80-jährigen Bevölkerung in Deutschland ermittelt und somit künftige Aktivitäten der Bundesregierung im Themenfeld Ernährung weiter fundiert.

Im Hinblick auf eine optimale Abstimmung der künftigen Aktivitäten arbeitet das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz derzeit an einem "Nationalen Aktionsplan Ernährung" zur Vorbeugung von Übergewicht und damit zusammenhängender Krankheiten. Bis zum Jahr 2020 soll das Ernährungs- und Bewegungsverhalten nachhaltig verbessert, die Zunahme von Übergewicht bei Kindern gestoppt und die Verbreitung von Übergewicht allgemein verringert werden. Besonderes Augenmerk wird hierbei auf die Kinder gerichtet sein. Nach dem Aktionsplan sind fünf Handlungsfelder vorgesehen:

* Vorbildfunktion der öffentlichen Hand
* Bildung und Information über Ernährung, Bewegung und Gesundheit
* Bewegung im Alltag
* Qualitätsverbesserung bei der Verpflegung außer Haus
* Impulse für die Forschung

Ich bin der festen Überzeugung, dass wir mit diesen Maßnahmen auf dem richtigen Weg sind der Fehlentwicklung, die sich in den letzten Jahren bei der Lebensweise vieler Menschen in Deutschland vollzogen hat, entgegenzuwirken und denke, dass ich mit diesen Ausführungen die von Ihnen aufgeworfenen Fragen habe beantworten können.

Mit freundlichen Grüßen nach Oer-Erkenschwick

Jochen Borchert