(...) Die waren nicht bereit, die notwendigen Änderungen im Ausländerrecht vorzunehmen. Wer aber wirklich gegen Zwangsprostitution vorgehen will – was ich möchte, das können Sie mir als ehemaligem Richter glauben – der muss den betroffenen Frauen, die sich an die Polizei wenden, einen Aufenthaltsstatus gewähren und darf sie nicht (sogar noch vor Prozessbeginn!) in das Herkunftsland abschieben. Das gilt auch für Kolleginnen, die als Zeugen auftreten. (...)
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